Geschlossene Fonds: Was können Anleger tun, wenn ihre Kapitalanlage sie mit Geldforderungen konfrontiert?

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Geschlossene Fonds waren vor einigen Jahren beliebte Kapitalanlagen, in die Anleger Milliardenbeträge investierten. Doch nicht jede Prognose, wie ein Fonds sich entwickeln wird, trat ein. In solchen Fällen wurde Anlegern immer wieder bewusst, dass ein geschlossener Fonds eine unternehmerische Beteiligung ist. Denn in einer wirtschaftlich und finanziell schwierigen Situation, wendet sich das Fondsmanagement nicht nur an die Banken, sondern auch an die „Inhaber“ – die Anleger. Die konkrete Folge für die Anleger sind oftmals Schreiben, in welchen sie aufgefordert werden, den geschlossenen Fonds finanziell zu stützen.

Mit dieser Facette geschlossener Fonds mussten sich bereits die Anleger verschiedener Schiffsfonds, Medienfonds, Leasingfonds und teilweise auch Immobilienfonds auseinandersetzen. Doch nicht jeder Geldwunsch eines geschlossenen Fonds ist auf einen freiwilligen Beitrag zur Unterstützung des angeschlagenen Unternehmens gerichtet. Insbesondere, wenn ein Fonds mit konkreten Forderungen an die Anleger herantrat, ließen betroffene Anleger vor Gericht klären, ob die Geldforderungen berechtigt sind oder nicht.

Diese Prozesse beschäftigten auch oberste Gerichte. So hatte der Bundesgerichtshof erst im vergangenen Jahr den Fall eines Schiffsfonds zu entscheiden. Bei jenem Fonds wurden die Anleger aufgefordert, erhaltene Ausschüttungen zurückzuzahlen. Denn es handele sich bei den Ausschüttungen um Darlehen, die der Fonds den Anlegern gewährt habe. Nach einer Prüfung der Verträge des Schiffsfonds entschied der BGH, dass es keine ausreichende vertragliche Grundlage gebe, um die Ausschüttungen zurückzufordern (Urteile vom 12.03.2013 - II ZR 73/11 und II ZR 74/11).

Geldforderungen können mit unterschiedlichen rechtlichen Begründungen versehen sein

Die Anleger im vom BGH entschiedenen Fall konnten die Forderungen abwehren. Doch die Geldforderung können auch mit anderen rechtliche Begründungen versehen werden. Beispielsweise kann ein Fonds sich auf handelsrechtliche Vorschriften beziehen (§ 172 HGB) und Ausschüttungen zurückfordern. Es gibt auch Fonds, die Forderungen an ihre Anleger weiterreichen. Doch damit noch nicht genug. Gerät der Fonds in die Insolvenz, dann kann auch der Insolvenzverwalter mit Rückzahlungsforderungen an die Anleger herantreten.

Schon diese grobe Skizzierung lässt erahnen, dass es sich wegen der unterschiedlichen rechtlichen Ansatzpunkte für die Geldforderungen um ein komplexes Thema handelt. Neben den unterschiedlich zu behandelnden rechtlichen Begründungen verfügt auch jeder geschlossene Fonds über ein eigenes Vertragswerk. Auch die Verträge können Einfluss auf die rechtliche Beurteilung haben. Angesichts dieser vielen Faktoren gibt es daher auch keine Patentlösung. Jedoch ist nicht jede Forderung bestandskräftig – dies zeigt bereits das BGH-Urteil aus dem vergangenen Jahr. Für betroffene Anleger bedeutet dies, dass es sich lohnen kann, Geldforderungen eines geschlossenen Fonds anwaltlich überprüfen zu lassen.

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht

 


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