Geschlossene Immobilienfonds auf dem Weg in eine Krise?

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Steuern geschlossene Immobilienfonds auf eine Krise zu, wie sie den Schiffsfonds und offenen Immobilienfonds derzeit widerfährt? Die Welt berichtet am 10.07.2012 (Onlineausgabe), dass jeder zehnte geschlossene Immobilienfonds in Deutschland zu einem Sanierungsfall werden könnte. Einer Studie des Analysten Deutsche Fondsresearch zufolge besteht gerade bei älteren Fonds die Gefahr, dass die Mieteinnahmen nicht mehr ausreichten, um die Kredite der Fonds bedienen zu können. Die bei geschlossenen Immobilienfonds übliche Fremdfinanzierung kann sich somit als Achillesferse entpuppen.

Grund für die drohende Schieflage ist laut der Studie der Deutschen Fondsresearch, dass bei einem Drittel der Fonds in den nächsten 3 Jahren Kredite refinanziert werden müssen. Allerdings verfügten nur etwa 70 % der betroffenen Immobilienfonds über gute Vermietungsquoten und damit ausreichende Einkünfte. Bei den übrigen Fonds könnte es eng werden, wenn sich die Laufzeit der Darlehen dem Ende nähert. Denn die Banken sind seit der Finanzkrise bei Krediten nicht mehr so freigiebig wie ehedem. Für die betroffenen Immobilienfonds könne die Anschlussfinanzierung daher Probleme aufwerfen. Sanierungen und Schlimmeres könnten nicht ausgeschlossen werden.

Diese Perspektive ist keineswegs angenehm für Anleger, denen die Beteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds seinerzeit als sichere Geldanlage empfohlen wurde. Doch sind betroffene Anleger keineswegs rechtelos. Wurden Anleger falsch beraten, stehen Schadensersatzansprüche im Raum. Typischer Beratungsfehler ist zum Beispiel, dass Anlegern im Anlageberatungsgespräch nicht gesagt wurde, dass geschlossene Immobilienfonds Unternehmen sind, die auch pleitegehen können. Oder sie wurden nicht über Provisionen aufgeklärt. Anleger, die wissen möchten, ob auch sie Schadensersatzansprüche geltend machen können, sollten sich an einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden, um ihre Beteiligung an ihrem geschlossenen Immobilienfonds überprüfen zu lassen. Jedoch ist gerade bei älteren Immobilienfonds zu beachten, dass Ansprüche verjähren können.

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