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Geschlossener Fonds "Hannover Leasing Wachstumswerte 3" - Klage gegen Commerzbank erfolgreich

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SH Rechtsanwälte obsiegt gegen die Commerzbank AG vor dem Landgericht Essen. Das Landgericht Essen hat die Commerzbank AG verurteilt, eine Beteiligung am geschlossenen Fonds „Hannover Leasing Wachstumswerte 3“ rückabzuwickeln (LG Essen, Urteil vom 17.09.2014, Az.: 11 O 276/13).

Der in dem Prozess von der Kanzlei SH Rechtsanwälte vertretene Anleger hatte im Jahre 2009 Anteile in Höhe eines fünfstelligen Betrages inkl. 5 % Agio erworben. Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme stand auch zur Überzeugung des Landgerichts Essen fest, dass die Mitarbeiterin der Commerzbank AG den Anleger falsch beraten hat.

So wurde der Anleger nicht über die Struktur und Risiken des Fonds „Hannover Leasing Wachstumswerte 3“ vollständig aufgeklärt. Er wurde insbesondere nicht über das mögliche Totalverlustrisiko und eine mögliche Nachhaftung gem. § 174 Abs. 2 HGB aufgeklärt. Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes war sie jedoch hierzu verpflichtet.

Darüber hinaus wurde der Anleger nicht auf die lange Laufzeit der Beteiligung hingewiesen. Da der Anleger zum Zeitpunkt der Beratung 71 Jahre alt war, hätte nach Auffassung des Landgerichts eine diesbezügliche Aufklärung erfolgen müssen.

Der Fall zeigt, in welcher eklatanten Weise Interessen von Anlegern missachtet werden, nur um „das Produkt an den Mann“ zu bringen.

Es lohnt in jedem Fall, dass Betroffene den Rechtsrat eines Fachanwalts für Bank- und Kapitalmarktrecht einholen. SH Rechtsanwälte ist eine auf das Kapitalanlagerecht spezialisierte Kanzlei. Das Team aus Rechtsanwälten und Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarktrecht vertritt bereits bundesweit zahlreiche geschädigte Kapitalanleger.


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