Gesellschafterstreit und Einziehung eines Geschäftsanteils

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In der anwaltlichen Praxis sind Gesellschafterstreitigkeiten nicht selten. Oftmals entstehen zwischen Gesellschaftern, die einst eng verbunden waren, tiefe Meinungsverschiedenheiten und Misstrauen, was zu rechtlichen Auseinandersetzungen führt. Wenn keine Einigung erzielt wird, kann ein Gesellschafter versuchen, einen anderen aus der Gesellschaft zu drängen, oft durch die Einziehung von Geschäftsanteilen. Hierbei sind häufig rechtliche Fehler zu beobachten, insbesondere Verstöße gegen die GmbH-Satzung und das GmbHG.

Der Ausschluss eines Gesellschafters durch Einziehung ist rechtlich anspruchsvoll. Viele Details, wie beispielsweise die richtige Beschlussfassung nach den Regelungen im Gesellschaftsvertrag oder die Gründe für eine solche Einziehung, müssen berücksichtigt werden. Eine Einziehung rechtlich zu begründen, erfordert oft das Vorliegen eines "wichtigen Grundes", wobei die Definition hierfür im Gesellschaftsrecht und in der Satzung variiert. Es besteht oftmals ein großes Maß an Rechtsunsicherheit.

Der Prozess der Einziehung erfordert einen Gesellschafterbeschluss, wobei der betroffene Gesellschafter nicht abstimmen darf. Es ist wichtig, sich in dieser Phase rechtlich beraten zu lassen, um insbesondere Form- und Fristvorschriften streng einzuhalten.
Zusätzlich zur Einziehung gibt es auch Alternativen wie die Zwangsabtretung des Geschäftsanteils. Ein wichtiger rechtlicher Aspekt ist auch die Aktualisierung der Gesellschafterliste im Handelsregister, die den Status eines Gesellschafters offiziell bestätigt.

Der ausgeschlossene Gesellschafter hat demgemäß auch Rechte und kann gegen den Einziehungsbeschluss klagen und sollte stets eine einstweilige Verfügung gegen die Änderung der Gesellschafterliste beantragen.
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Foto(s): Canva Pro

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