Gesetzesänderungen im Februar 2025: Bundestagswahl, KI-Verordnung und mehr
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Bundestagswahl unter neuem Wahlrecht
Am 23. Februar findet die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag statt. Eigentlich war sie für den 28. September 2025 geplant, doch der Bundespräsident hat den 20. Deutschen Bundestag am 27. Dezember 2024 auf Ersuchen des Bundeskanzlers aufgelöst. Vorgezogene Neuwahlen müssen innerhalb von 60 Tagen nach der Auflösungsentscheidung an einem Sonn- oder Feiertag, möglichst außerhalb der üblichen Ferienzeiten, stattfinden.
Erstmals gewinnt die Regelung der Zweitstimmendeckung Bedeutung. Das Ergebnis der Zweitstimmen ist zukünftig für die Anzahl der Sitze im Bundestag entscheidend. Auch in dem Fall, dass eine Partei mehr Direktmandate (Erststimmen) als Zweitstimmen erhalten hat, zieht sie nicht mehr mit Überhangmandaten in den Bundestag ein wie bisher. Überhangmandate nennt man solche Mandate, die sich aus Erststimmen ergeben. Wenn eine Partei mit dem Zweitstimmenergebnis weniger Mandate erringt als mit den Erststimmen (Direktwahl von Abgeordneten in den Wahlkreisen), gilt die Anzahl der überzähligen Erststimmen als Überhangmandate.
Für die bisherigen Überhangmandate gab es Ausgleichsmandate für die anderen Parteien, um die prozentualen Verhältnisse wiederherzustellen, die durch Überhangmandate verzerrt wurden. Mit Überhang- und Ausgleichsmandaten wuchs der 20. Deutsche Bundestag auf derzeit 733 Abgeordnete an. Ziel der Zweitstimmendeckung ist es, die Anzahl der Abgeordneten zu reduzieren. Zukünftig können höchstens 630 Abgeordnete in den Bundestag einziehen.
Entgelterhöhung im öffentlichen Dienst
Ab dem 1. Februar erhalten Angestellte im öffentlichen Dienst der Länder eine Gehaltserhöhung in Höhe von 5,5 %. Die Entgeltsteigerung betrifft auch die meisten Beamten der Länder. Da die Bezüge pensionierter Beamter an die Entwicklung der Beamtenbesoldung gekoppelt sind, steigen die Pensionen dementsprechend.
Einspeisevergütung sinkt
Wenn Sie selbst produzierten Strom von Photovoltaikanlagen teilweise ins Netz einspeisen, erhalten Sie dafür ab dem 1. Februar 7,95 Cent pro Kilowattstunde (kWh). Damit sinkt die Einspeisevergütung um rund einen Cent pro kWh. Das gilt für Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von bis zu 10 Kilowatt-Peak (kWp) und bei einer Teileinspeisung und betrifft damit einen Großteil der privaten Photovoltaikanlagen in Deutschland. Teileinspeisung bedeutet, dass Sie nur einen Teil des selbst erzeugten Stroms ins Netz einspeisen, während Sie den anderen Teil selbst nutzen.
Bei Photovoltaikanlagen mit einer höheren Leistung reduziert sich die Einspeisevergütung nochmals. Höhere Einspeisevergütungen erhalten hingegen Stromproduzenten, wenn sie den Strom vollständig ins Stromnetz einspeisen (Volleinspeisung).
Erste Teile der KI-Verordnung gelten
Die KI-Verordnung soll die Künstliche Intelligenz in der EU regeln. Sie tritt schrittweise bis August 2027 in Kraft. Die erste Stufe bringt ab 2. Februar 2025 Folgendes:
- Verbot
- manipulativer Systeme zur unterschwelligen Verhaltensbeeinflussung
- der Erstellung von Gesichtserkennungsdatenbanken durch ungezieltes Auslesen von Bildern aus dem Internet oder der Videoüberwachung
- von Emotionserkennungssystemen am Arbeitsplatz und in Bildungseinrichtungen
- von Social-Scoring-Systemen, die Menschen aufgrund ihrer persönlichen Eigenschaften bewerten
- von Systemen zur Vorhersage künftiger Straftaten auf ausschließlicher Basis persönlicher Merkmale und des Verhaltens
- Unternehmen, die KI-Systeme betreiben, müssen die KI-Kompetenz ihrer Mitarbeiter stärken wie insbesondere mittels Schulungen.
Ausnahmen gelten für gesetzlich zugelassene Systeme zur Aufdeckung, Verhütung, Ermittlung oder Verfolgung von Straftaten oder bei rein privater Nutzung im Bekanntenkreis.
- Erste Bußgeldtatbestände von bis zu 35 Millionen Euro oder bis zu 7 Prozent des gesamten weltweiten Vorjahresumsatzes, je nachdem, was höher ist, gelten etwa bei Missachtung der ab Februar verbotenen KI-Praktiken.
- Einrichtung von Behörden in den Mitgliedstaaten, die die Verfahren zur Bewertung, Benennung und Notifizierung von Konformitätsbewertungsstellen einrichten und die Stellen überwachen.
(GUE; ANZ)
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