Gewerbe in Polen – Einzelfirma

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In dem vorliegenden Beitrag möchte ich Ihnen die wichtigsten Informationen über die Aufnahme und Ausübung der Gewerbetätigkeit in Polen darstellen. Immer mehr Ausländer (besonders aus den EU-Staaten) wollen in Polen eine Firma gründen und in diesem Land ihre Gewerbe betreiben.

Seit einigen Jahren lässt sich eindeutig bemerken, dass die deutschen Unternehmer und Unternehmen immer mehr Investitionen in Polen durchführen und mit anderen polnischen Firmen zusammenarbeiten.

Bevor aber eine Firma gegründet wird, müssen zuerst einmal unterschiedliche Fragen beantwortet werden, die die mögliche Form der Gewerbe sowie rechtliche und steuerliche Pflichten nach dem aktuellen Rechtsstand betreffen. Erst dann kann man die richtige Entscheidung treffen, welche Form der gewerblichen Tätigkeit in dem konkreten Fall optimal ist.

Der vorliegende Betrag betrifft die einfachste und eine der populärsten Rechtsformen der wirtschaftlichen Betätigung in Polen – Einzelfirma (Einzelunternehmen)

Am Anfang möchte ich kurz schildern, wie die Aufnahme und Ausübung der gewerblichen Tätigkeit im polnischen Rechtsstand geregelt ist. Der grundlegende Rechtsakt in diesem Gebiet ist das Gesetz über die Freiheit der gewerblichen Tätigkeit vom 2. Juli 2004. Die gewerbliche Tätigkeit bildet eine entgeltliche Gewerbe-, Bau-, Handels- Dienstleistungstätigkeit und Aufschluss, Erkundung und Förderung aus Lagerstätten von Rohstoffen sowie eine organisierte und kontinuierliche Berufstätigkeit. Als Unternehmer gelten in Polen eine natürliche Person, eine juristische Person und auch – wenn ein separates Gesetz eine Rechtspersönlichkeit zuerkannt hat – die organisatorischen Einheiten, die keine juristischen Personen sind und die eine gewerbliche Tätigkeit im eigenen Namen ausüben. Die Ausländer aus den EU-Staaten können eine gewerbliche Tätigkeit auf Grundlage derselben Grundsätze wie die polnischen Bürger aufnehmen und ausüben.

Der Unternehmer darf eine gewerbliche Tätigkeit aufnehmen, nachdem er einen Antrag auf Eintragung in das Zentralregister für die gewerbliche Tätigkeit (poln. CEIDG) gestellt hat. Eine Person, die in Polen eine Einzelfirma führen will, kann diesen Antrag nicht nur persönlich, sondern auch per Internet stellen, aus jeder Stelle in Polen und im Ausland registrieren, ohne das Amt zu besuchen. Alle nötigen Formulare und Informationen kann man auf der offiziellen Internetseite vom Zentralregister für die gewerbliche Tätigkeit finden. Durch diese spezielle E-Plattform kann man auch den Antrag online stellen. Jedoch muss man beachten, dass die Internet-Anträge für Ausländer problematisch sein können; deswegen kann es nötig sein, den Antrag persönlich einreichen (eventuell per Post). Es ist auch wichtig, dass nach der Einreichung des Antrags per Internet die persönliche Unterzeichnung und Bestätigung des Antrags bei entsprechender Behörde sowieso nötig ist.

Der Antrag auf die Eintragung in das Zentralregister umfasst zugleich andere wichtige Anträge, die Sozialversicherungspflichten sowie steuerliche Pflichten betreffen, wie den Antrag auf Eintragung in das Landesgerichtsregister für Wirtschaftsunternehmer (REGON), die Identifizierungsanmeldung beim Direktor des Finanzamtes (NIP), die Anmeldung bzw. Änderung der Anmeldung des Zahlungspflichtigen bei der Sozialversicherungsanstalt (Zakład Ubezpieczeń Społecznych). Dem Antrag auf Eintragung in das Zentralregister (CEIDG) kann auch die Registeranmeldung im Bereich der Umsatzsteuer (Formular VAT-R) beigefügt werden. In diesem Fall muss man aber zusätzlich das Umsatzsteuer-Formular ausfüllen und beim entsprechenden Finanzamt einreichen.

Und noch eine wichtige Information

Die Anträge auf Eintragung in das Zentralregister für die gewerbliche Tätigkeit sind gebührenfrei. Die Bearbeitungszeit des Antrags ist auch kurz. Die Eintragung in das Zentralregister für die gewerbliche Tätigkeit erfolgt nicht später als am nächsten Arbeitstag nach dem Tag des Eingangs des Antrages, natürlich unter der Voraussetzung, dass dieser richtig erfüllt wurde und durch eine dazu berechtigte Person gestellt wurde.

Die Gründung einer Einzelfirma in Polen ist also ziemlich leicht und unkompliziert. Die Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit in dieser Form ist aber nicht für alle Unternehmer optimal. In meinen nächsten Beträgen beschäftige ich mich mit anderen Formen der Gewerbe in Polen.

Wenn Sie zu dem vorliegenden Betrag irgendwelche Fragen haben, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.



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