Forderungseinzug (Inkasso) in Polen

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Inkassoforderungen

Wir teilen Forderungen unserer Kunden in zwei Gruppen ein:

  • Inkassoforderungen – die Forderung wird nicht bestritten,
  • strittige Forderungen – die Forderung wird bestritten.

Bei Inkassoforderungen schlagen wir unseren Kunden vor, uns die Forderungsliste mit Adressen der Schuldner zu schicken. Danach helfen wir unseren Kunden, das richtige Management für den gerichtlichen Forderungseinzug zu wählen.

Leitfaden zum Inkassomanagement in Polen

Bei kleinen Beträgen (etwa ein paar hundert Euro) schlagen wir unseren Kunden vor, das Mahnverfahren online (EPU) oder das europäische Verfahren für geringfügige Forderungen einzuleiten.

Das EPU wurde in Polen schon vor zehn Jahren eingeführt. Es ist bequem und günstig für unsere Kunden, obwohl die Geschwindigkeit des EPU-Verfahrens schwankt. Das europäische Verfahren für geringfügige Forderungen ist ganz neu.

Die beiden Verfahren sind einfach und billig.

1. EPU

Beweismittel müssen im EPU nicht mitgesandt werden. Folglich brauchen wir, um die Klage einzureichen, lediglich Informationen über:

  • Rechnungen (Nummer, Datum, Fälligkeit),
  • Vertrag (Datum, Art, Form),
  • Vertragserfüllung.

Kosten: die Gerichtsgebühr ist 25 % der normalen Gerichtsgebühr (die normale Gerichtsgebühr beträgt 5 % der Forderung ab 20 000 PLN Streitwert d.h. etwa 5 000 EUR und ein bisschen mehr unter dieser Grenze) + unsere Arbeitszeit (bis zu ein paar Stunden, die völlig oder teilweise durch den Gegner finanziert werden, wenn wir gewinnen).

2.  Das Verfahren für geringfügige Forderungen

Im Verfahren für geringfügige Forderungen haben wir eine große Chance, den mündlichen Verfahrensteil ganz zu vermeiden.

Kosten: die Gerichtsgebühr ist 100 PLN (etwa 25 EUR) + unsere Arbeitszeit (voraussichtlich bis zu ein paar Stunden, die völlig oder teilweise durch den Gegner finanziert werden, wenn wir gewinnen).

Vor der Klageeinleitung verschicken wir an den Schuldner in jedem Fall unsere letzte Mahnung.

Kosten: normalerweise etwa 0,25-0,5 Std. unserer Arbeitszeit + 1,25 EUR Postkosten.

Vergütungsmodalitäten

In den meisten Fällen schlagen wir unseren Kunden vor, zwischen dem Stundenlohn und dem Stundenlohn + Erfolgsprämie in Höhe von gerichtlichen Stundensätzen für Rechtsanwälte zu wählen. Die letzte Summe wird zusätzlich durch das Gericht dem Gläubiger bewilligt und kann manchmal alle Kosten decken, weil wir den Stundenlohn mit der Erfolgsprämie verrechnen.

Der Stundenlohn wird sonst oft nach Stundenpauschalen (z. B. Abmahnung – 0,25 Std) berechnet, sodass unsere Kunden im Voraus ihre Kosten abrechnen können.

Schicken Sie uns bitte einfach am besten die Liste Ihrer Forderungen mit Adressen Ihrer Schuldner. Wir schlagen Ihnen kostenlos das passende Forderungsmanagement und die berechenbare, auf diesen Fall angepasste Vergütung vor.

Wenn die Forderung strittig ist, dann schicken Sie uns die Unterlagen und die genaue Beschreibung des Sachverhalts. Wir schlagen Ihnen die angepasste Vergütung vor.



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