Gewerberegisterzentrale & Handels Union verschicken Zahlungsaufforderung bei Handelsregistereintrag

  • 2 Minuten Lesezeit

Sie haben auch ein Unternehmen gegründet und mehrere Zahlungsaufforderungen unterschiedlicher Absender erhalten? Dann sollten Sie unbedingt weiterlesen!

Nach Gründung einer GmbH erreichten auch uns zahlreiche vermeintlich offizielle Rechnungen unterschiedlicher Absender:

  • DeutschesZentrales Handelsregister
  • Gewerberegisterzentrale
  • Handels Union
  • Deutsches Register Industrie- und gewerblicher Veröffentlichungen

Die Absender stellten Rechnungen für die Handelsregistereintragung der neu gegründeten GmbH aus, ohne bereits erfolgte vorherige Kontaktaufnahme.

Uns ist bekannt, dass die vermeintlich amtlichen Register regelmäßig von neu eingetragenen Unternehmen die Zahlung eines Geldbetrages verlangen, der wesentlich höher ist als der offiziell festgelegte Betrag für die Handelsregistereintragung von 150 €. So lagen uns Zahlungsaufforderungen vor, die zwischen 288 € und 924,63 € variierten. Somit war klar, dass es sich hier um falsche Rechnungen handelte und dass man keinesfalls den geforderten Geldbetrag zahlen sollte.

Woran erkennen Sie, welche die richtige Rechnung ist?

Wichtig ist, dass die gesamte Rechnung zunächst sorgfältig gelesen wird. Oftmals verbergen sich die Fallen – wie so oft – im Kleingedruckten.

Nach unserer Recherche ist nur die jeweils zuständige Landesjustizkasse berechtigt, eine Rechnung über 150 € auszustellen. Das amtliche Schreiben erkennen Sie insbesondere daran, dass im Gegensatz zu den nichtamtlichen Schreiben kein vorab ausgefüllter Überweisungsträger zu erkennen ist. Auffallend ist auch, dass die Rechnungen auf Recyclingpapier versendet wurden. Das Recyclingpapier soll wohl den Anschein eines amtlichen Schreibens erwecken. Allerdings verbergen sich hinter der Recycling-Rechnung oft rein privatrechtliche Unternehmen, die nichts mit dem Handelsregister zu tun haben. Mit diesen Schreiben wird Ihnen die Eintragung Ihrer GmbH in die Gelben Seiten bzw. in ähnliche Portale in Rechnung gestellt. Wenn zwei groß geschriebene Namen miteinander verbunden sind, wie „DeutschesZentrales Handelsregister“, handelt es sich wohl ebenfalls sicher nicht um eine amtliche Behörde.

Kontrollieren Sie daher bitte insbesondere, ob der geforderte Betrag von 150 € abweicht. Zudem sollten Sie schauen, ob ein Überweisungsträger erkennbar ist und ob Recyclingpapier verwendet wurde. Auch schadet es nicht, den Absender zu überprüfen (Google etc.).

Sie haben die falsche Rechnung bezahlt?

Zunächst muss im Falle einer bereits bezahlten falschen Rechnung erörtert werden, ob zwischen Ihnen und dem Rechnungsadressaten ein Vertrag zustande gekommen ist. Oft befindet sich auf der Rechnung die Überschrift „Ihre Offerte zum Handelsregistereintrag“ (= Angebot). Das nichtamtliche private Unternehmen wird nach getätigter Zahlung nun damit argumentieren, dass zwischen Ihnen und dem Unternehmen ein Vertrag zustande gekommen ist. Das private Unternehmen argumentiert damit, dass Sie mit der Zahlung das Angebot auf Abschluss eines Vertrages angenommen haben.

Allerdings besteht die Möglichkeit, den vermeintlich zustande gekommenen Vertrag aufgrund arglistiger Täuschung anzufechten oder auch eine Strafanzeige gegen den Absender zu stellen.

Sollten Sie weitere Fragen zur Vorgehensweise mit den nichtoffiziellen Schreiben haben, so können Sie sich auch gerne an mich wenden. Es besteht oftmals die Möglichkeit, bereits getätigte Zahlungen zurückzufordern.

Kontaktieren Sie mich ganz einfach direkt über das Profil oder das Kontaktformular unter Angabe einer Rückrufnummer. Ich stehe Ihnen gerne für ein unverbindliches Erstgespräch zur Verfügung. Hierfür können Sie mir auch gerne im Voraus Ihre Abmahnung per E-Mail oder über das Kontaktformular zukommen lassen.


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