Abmahnung d. BluePort Legal wg. Verwendung Fortuna Düsseldorf aufetsy.com / Markenrecht

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Uns liegt mal wieder eine Abmahnung der Kanzlei BluePortLegal wegen einer angeblichen Markenrechtsverletzung vor. Die aktuelle Abmahnung wurde für den Düsseldorfer Turn- und Sportverein Fortuna 1895 e. V. (Fortuna Düsseldorf). Ausgesprichen. In der Vergangenheit hat die Kanzlei u.a auch für

1. FC Union Berlin e.V.
VfB Stuttgart 1893 AG
HSV Fußball AG
1. FC Nürnberg

Abmahnungen ausgesprochen. Hierrüber haben wir bereits in der Vergangenheit berichtet:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/abmahnung-der-kanzlei-appen-appen-jeans-legal-fuer-den-vfb-stuttgart-markenrechtsverletzung_180557.html

https://www.anwalt.de/rechtstipps/die-rechtsanwaelte-von-appen-jens-legal-mahnen-i-a-d-hsv-fussball-ag-markenverletzungen-ab_169211.html

In der aktuellen Abmahnung mit dem Abgemahnten vorgeworfen das Unternehmenskennzeichen Fortuna Düsseldorf unberechtigt genutzt zu haben. Die Nutzung soll dabei auf www.etsy.com.

Die Rechtsanwälte der Kanzlei fordern den Abgemahnten zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auf. Eine entsprechende Unterlassungserklärung ist dem Schreiben auch beigefügt gleichzeitig werden Abmahnkosten verlangt. Die Abmahnkosten rechnen die Rechtsanwälte nach einem Streitwert von 50.000 €. Danach soll eine Forderung in Höhe von 2.002,41 € bestehen.

Weiterführen die Rechtsanwälte der Abmahnung aus, dass ihrer Mandantin auch Schadensersatzansprüche zu stünden. Eine Berechnung der Schadensersatzansprüche erfolgt in der Abmahnung jedoch nicht.

Wie reagiere ich richtig auf die Abmahnung?
Grundsätzlich sind die Abmahnung der Kanzlei ernst zu nehmen. Gerade Markenrecht sind die Streitwerte für Unterlassungsansprüche erheblich. Dabei gilt jedoch der Grundsatz, das nicht voreilig reagiert werden sollte. Die Ansprüche sollten in jedem Fall durch einen fachkundigen Anwalt überprüft werden. Hierfür bietet sich ein Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz an, da dieser unter anderem auf das Markenrecht spezialisiert ist. Dabei muss nicht nur die Verletzungshandlung bestimmte Voraussetzungen erfüllen, damit es eine unberechtigte Markennutzung ist. Vielmehr müssen auch besondere Formalien erfüllt sein, damit die Gegenseite ihre Zahlungsansprüche geltend machen kann dieses gilt es in jedem Fall durch einen spezialisierten Fachanwalt zu überprüfen zu lassen.

Handlungsempfehlung:
1.    Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung eine der Abmahnung beigefügte vorformulierte Unterlassungserklärung.
2.    Nehmen Sie keine Zahlung an die Gegenseite vor, bevor der Sachverhalt von einem Spezialwerten Anwalt für Sie geprüft wurde.
3.    Lassen Sie sich in jedem Fall anwaltlich beraten. So können kostspielige Fehler vermieden werden.

Wir beraten Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch.

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?

Wenn Sie auch eine Abmahnung von Blue Port Legal erhalten haben:

•    Rufen Sie uns einfach unverbindlich an.
•    Schicken Sie uns eine E-Mail an info@haemmerling-legal.de
•    Oder nutzen Sie die Funktion „Nachricht senden“  von anwalt.de und alles uns so eine Nachricht zukommen.
•    Wir melden uns in der Regel noch am selben Werktag bei Ihnen zurück.



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