Glasscherben im Brötchen – Gefährliche Körperverletzung in Bremen? Was Betroffene und Beschuldigte jetzt wissen müssen

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Glasscherben im Brötchen – Gefährliche Körperverletzung in Bremen: Strafrechtliche Folgen und Opferrechte

Ein schockierender Vorfall ereignete sich am Samstagnachmittag in einem Park an der Gustav-Deetjen-Allee in Bremen: Ein 52-jähriger Mann erhielt von einem bislang unbekannten Täter ein Brötchen – gefüllt mit Glasscherben. Beim Hineinbeißen verspürte er starke Schmerzen im Hals und entdeckte die gefährlichen Splitter. Der Mann musste stationär im Krankenhaus behandelt werden, konnte jedoch am Montag entlassen werden. Der Täter, etwa 60 bis 65 Jahre alt mit grauem Vollbart und einer „Kaufland“-Tasche, ist weiterhin flüchtig.

Strafrechtlich relevant: Gefährliche Körperverletzung nach § 224 StGB

Die Tat erfüllt voraussichtlich den Straftatbestand der gefährlichen Körperverletzung gemäß § 224 StGB. Das Einbringen von Glassplittern in ein Lebensmittel stellt den Einsatz eines gesundheitsschädlichen Stoffes dar. Je nach weiteren Umständen kann auch der Verdacht auf ein versuchtes Tötungsdelikt nicht ausgeschlossen werden.

Rechte des Opfers: Nebenklage als aktive Beteiligung im Strafprozess

Opfer schwerer Straftaten wie dieser haben das Recht, sich durch eine Nebenklage (§ 395 StPO) am Strafverfahren zu beteiligen. Die Nebenklage erlaubt es, aktiv am Prozess teilzunehmen, eigene Anträge zu stellen, Fragen zu formulieren und Rechtsmittel einzulegen. In vielen Fällen übernimmt die Staatskasse die Kosten für die Vertretung durch einen Opferanwalt. Auch Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüche können im Wege der sogenannten Adhäsionsklage im Strafverfahren geltend gemacht werden.


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