Global-earnerinvestment – Warnung der FCA

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Von der Handelsplattform global-earnerinvestment.ltd werden Anlegern Forex-Geschäfte und ein Handel in Kryptowährungen offeriert.


Global-earnerinvestment beschreibt sich als eine Investment-Geschäftsplattform, die unter der Leitung eines erfahrenen Teams aus hochqualifizierten Finanzexperten und professionellen Händlern für private, hochprofitable Online-Investitionen entwickelt worden sei.


Weiterhin wird auf der Homepage dargestellt, dass man entschlossen sei, den Kunden den besten Service und den Anlegern eine äußerst lukrative Einnahmequelle zu bieten.


Aber Vorsicht wegen Warnung der FCA vor Global-earnerinvestment


Die britische Finanzmarktaufsichtsbehörde, die FCA, hat eine Warnung veröffentlicht, dass die Global-earnerinvestment über keine Erlaubnis der FCA verfügt, in Großbritannien Finanzdienstleistungen zu erbringen oder über die Handelsplattform Finanzprodukte anzubieten.


Weitere Gründe zur Vorsicht bei Global-earnerinvestment


Auf der Internetseite von Abyss existiert es kein Impressum, aus dem sich die Betreibergesellschaft oder die Verantwortlichen der Plattform ergeben würden.


Bei den angebotenen Anlagen handelt es sich auch um Wertpapierdienstleistungen gemäß dem Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG), für die eine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht nötig ist. Die Betreiber von global-earnerinvestment haben jedoch keine Genehmigung der Bafin.


Auch eine Erlaubnis der FCA existiert nicht.


Optionen für Investoren von global-earnerinvestment


Bei einem unerlaubten Betreiben von Wertpapierdienstleistungen ohne Genehmigung der BaFin kann sich für einen Anleger ein Schadensersatzanspruch nach § 823 Abs. 2 i.V.m. § 15 WpIG begründen lassen.


Auch ist zu beachten, dass sich auch andere Schadensersatzansprüche darstellen lassen können, wenn Anleger über die hohen Verlustrisiken getäuscht würden oder eine Auszahlung von Guthaben verweigert wird.


Falls Anleger bei Investitionen über Global-earnerinvestment Probleme haben, können sie sich gerne für eine Beratung zu ihren Rechten an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden.


Für eine erste Kontaktaufnahme bzw. ein Ersttelefonat, in deren Rahmen Ansatzpunkte und z.B. Kostenfragen erörtert werden, entstehen ohne weitere Tätigkeiten auch keine Kosten.


Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner verfügt auch seit circa 30 Jahren über ein umfangreiches Know-how und Erfahrungen hinsichtlich der Vertretung von geschädigten Kapitalanlegern, insbesondere auch im Zusammenhang mit Kapitalanlagebetrug

Kompetenz und Erfahrung seit 30 Jahren im Kapitalanlagerecht, Anlagebetrug 

Oliver Busch erhielt seine Zulassung als Rechtsanwalt 1992. Er ist Mitglied im Verein für Bankrechtskunde und im Rechtsforum-Finanzdienstleistungen e. V..

Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Bank- und Börsenrecht, Kapitalanlagebetrug, Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht.

Rechtsanwalt Busch aus München ist Mitherausgeber der Zeitschrift „Anlegerschutzrecht Aktuell“ und er ist als Autor und Referent zu verschiedenen Themen aus dem Kapitalanlagerecht tätig

Foto(s): https://www.kanzlei-ebp.de/wp-content/uploads/2013/11/Farbe-9147.jpg


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