Global Financial Invest AG: Kunden sollen ihre Forderungen bei der Insolvenzverwalterin anmelden

  • 1 Minuten Lesezeit

Über das Vermögen der Global Financial Invest AG wurde das Insolvenzverfahren eröffnet. Mit Beschluss vom 22.04.2016 des Amtsgerichts Frankfurt am Main (Geschäftsnummer: 810 IN 85/15 G-9-4) wurde Frau Rechtsanwältin Ulrike Hoge-Peters zur Insolvenzverwalterin bestellt.

Gläubiger sollen ihre Forderungen anmelden

Mit Schreiben von Anfang Mai 2016 werden die Kunden aufgefordert, ihre Forderungen zum Insolvenzverfahren anzumelden.

Mit der Anmeldung wahren die Kunden ihre Chance, gegebenenfalls an einem Verwertungserlös zu partizipieren. Jeder Kunde würde dann eine Rückzahlung aus der Insolvenzmasse in Form einer Quote erhalten.

Erfahrungsgemäß ist die Insolvenzquote bei Sanierungsfällen in der Finanzwirtschaft eher gering.

Mögliche Schadensersatzansprüche

Vor diesem Hintergrund sollten Anleger mögliche Schadensersatzansprüche prüfen lassen.

Diese können sich zunächst gegen den damaligen Vermittler/Berater richten. Ist eine Falschberatung nicht nachweisbar, sollten auch Schadensersatzansprüche gegen die verantwortlichen Personen in der Geschäftsführung (Vorstand) geprüft werden:

Das Geschäftsmodell der Global Financial Invest AG war aus meiner Sicht nicht tragfähig: Die von der Global Financial Invest AG versprochene Gegenleistung für den Ankauf von Policen war viel zu hoch. Zudem handelt es sich wohl um ein unerlaubtes Einlagengeschäft unter Verstoß gegen die Vorschriften des KWG, da die erforderliche Erlaubnis nicht vorlag.

Dieses Geschäftsmodell konnte daher wirtschaftlich und auch rechtlich gesehen nicht funktionieren.

Die Insolvenz des Unternehmens ist daher aus meiner Sicht keine Überraschung.

Ansprüche prüfen lassen

Anleger, die ihre Forderung im Insolvenzverfahren anmelden möchten, sollten dies innerhalb der Frist tun. Im Einzelfall kann hierbei anwaltliche Unterstützung sinnvoll sein.

Sollen weiterhin Ansprüche auf Schadensersatz geprüft werden, so bitte ich um Übersendung der Vertragsunterlagen sowie um eine kurze Darstellung des damaligen Beratungsgesprächs. Diese Erstberatung biete ich zu einem Pauschalhonorar in Höhe von 60 € (inklusive Umsatzsteuer) an.

Robert Nebel, M. A.

Rechtsanwalt

Licenciado en Derecho


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Robert Nebel

Beiträge zum Thema