DEGAG Insolvenz: Kostenlose Erstberatung sichern
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Nachdem die Anleger der DEGAG-Gruppe bereits Ende letzten Jahres mit zahlreichen Negativmeldungen und dem Ausfall von Zins- und Rückzahlungen konfrontiert waren, wurden nun am 28.01.2025 beim Amtsgericht Hamburg die ersten Insolvenzanmeldung eingereicht.
„Wie der Vorstand der Immobiliengruppe dem Handelsblatt mitteilte, haben die Dachholding und die Tochtergesellschaft Degag Bestand und Neubau 1 GmbH am Montag Insolvenz angemeldet. Zwei weitere Insolvenzanträge für verbundene Firmen seien in Vorbereitung. Bis zu 282 Millionen Euro der Anleger sind insgesamt gefährdet.“ (HANDELSBLATT vom 28.01.2025)
Die betroffenen Anleger müssen nun aktiv werden, um erhebliche Verluste oder sogar den Totalverlust ihrer Anlage zu verhindern.
Deutsche Grundbesitz Holding AG und Degag Bestand und Neubau 1 GmbH insolvent
Degag-Vorstand Bernd Klein erklärte, dass die Insolvenz unvermeidbar war, da die erforderlichen Zahlungen nicht mehr erbracht werden konnten. Dazu zählten unter anderem nicht gestundete Vertriebsprovisionen, Steuerverbindlichkeiten und Forderungen Dritter. Durch die Anmeldung beim Insolvenzgericht wolle das Unternehmen die Verluste minimieren und die Gläubiger durch eine geordnete Verwertung der Immobilien bestmöglich befriedigen. Klein erklärte, dass es nicht gelungen sei, kurzfristig Immobilien zu verkaufen, um Liquidität zu schaffen, fügte jedoch hinzu, dass bereits Interessenten für die bestehenden Objekte vorhanden seien.
Auch zwei weitere Tochtergesellschaften befinden sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten, so dass noch weitere Insolvenzen drohen.
Die betroffenen Gesellschaften:
- Deutsche Grundbesitz Holding AG und Degag Bestand und Neubau 1 GmbH (insolvent): rund 2.900 Anlegern haben insgesamt ca. 164 Millionen Euro investiert
- Degag WI8 GmbH: rund 2.000 Anleger haben insgesamt ca. 72 Millionen Euro investiert
- Degag Kapital GmbH: rund 1.400 Anleger haben insgesamt ca. 46 Millionen Euro investiert
Ab wann ist die Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren möglich?
Nach der Bestellung werden die Insolvenzverwalter Gutachten über die finanzielle Lage der Gruppe erstellen. Die formale Eröffnung des Insolvenzverfahrens dürfte erst in einigen Wochen erfolgen. Erst danach ist die Anmeldung von Forderungen für Gläubiger möglich.
Aber bereits jetzt macht es Sinn für die Anleger alle in Frage kommenen Handlungsoptionen zu prüfen.
Forderungsanmeldung: Schon jetzt spezialisierte Kanzlei einschalten
Um die Chance auf einen Kapitalrückfluss aus der Insolvenzmasse zu erhalten, muss die Forderungsanmeldung substantiiert begründete sein. Dies ist Voraussetzung, damit die Forderung vom Insolvenzverwalter anerkannt wird. Die im Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei Bender & Pfitzmann aus Düsseldorf bietet geschädigten Anlegern die Vertretung der Interessen im Insolvenzverfahren. Für die Betroffenen wurde eine kostenfreie Erstberatung eingerichtet.
Das vorläufige Insolvenzverfahren
Im vorläufigen Insolvenzverfahren geht es vorrangig darum, die Insolvenzmasse vor Verlusten oder ungerechtfertigten Verschiebungen zu schützen und die finanzielle Situation des Schuldners transparent aufzuklären.
Auch bereits in diesem Stadium der Insolvenz stehen den Gläubigern umfassende Rechte zu, um ihre Interessen zu schützen. Sie können die Insolvenzanträge einsehen und überprüfen, ob die angegebenen Gründe wie Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung korrekt dargestellt und ausreichend nachgewiesen sind. Zudem dürfen sie Vorschläge für die Auswahl eines neutralen Insolvenzverwalters einbringen, der die Interessen aller Gläubiger wahrt.
Gläubiger können auch gegen Maßnahmen des Schuldners, wie die Verschiebung von Vermögenswerten oder die Bevorzugung Einzelner, vorgehen. Ebenso steht ihnen das Recht zu, Einspruch gegen gerichtliche Sicherungsmaßnahmen einzulegen, wenn diese unverhältnismäßig erscheinen. Zusätzlich haben sie Anspruch auf Informationen zur wirtschaftlichen Lage des Schuldners und zum Zustand der Insolvenzmasse, um Transparenz sicherzustellen.
Der Gläubigerausschuss
Vor der ersten Gläubigerversammlung kann das Insolvenzgericht einen Gläubigerausschuß einsetzen. Dieser Ausschuss übernimmt eine zentrale Rolle im vorläufigen Insolvenzverfahren, indem er die Arbeit des vorläufigen Insolvenzverwalters überwacht, Berichte anfordert und die wirtschaftliche Lage prüft. Zudem berät er das Insolvenzgericht, gibt Empfehlungen zu wichtigen Entscheidungen und bewertet Maßnahmen wie Sanierungspläne oder Vermögensverkäufe, die seiner Zustimmung bedürfen.
DEGAG: Ansprüche gegenüber verschiedenen Anspruchsgegnern prüfen lassen
Um das investierte Kapital zurückzuerhalten, besteht für Anleger die Möglichkeit zur Geltendmachung der Schadenersatzansprüche gegenüber unterschiedlichen Anspruchsgegnern. So können neben den DEGAG-Gesellschaften selbst u.a. die Geschäftsführer sowie der Vorstand der Unternehmen haften.
Auch gegenüber dem Anlagevermittler können Schadenersatzansprüche bestehen. Ein Anlagevermittler ist dazu verpflichtet, das jeweilige Produkt auf Plausibilität zu überprüfen. Denn nur so kann der Vermittler beurteilen, ob die Wirtschaftlichkeit und die Sicherheit der Kapitalanlage gegeben sind. Sollte dies nicht der Fall sind, muss der Vermittler den Anleger bei dem Beratungsgespräch auf diesen Umstand hinweisen. Ansonsten stehen dem Anleger Ansprüche auf Schadenersatz zu.
Jetzt kostenlose Erstberatung sichern
Die im Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei Bender & Pfitzmann aus Düsseldorf bietet Anlegern, die Genussrechtsbeteiligungen der DEGAG investiert haben, eine kostenlose Erstberatung an.
Die Rechtsanwälte Bender & Pfitzmann sind schwerpunktmäßig in den Bereichen Bankrecht, Kapitalmarktrecht und Versicherungsrecht tätig. Als Anlegerschutzkanzlei beraten und vertreten sie bundesweit Anleger und unterstützen bei allen Rechtsfragen im Zusammenhang mit gescheiterten Kapitalanlagen und unseriösen Genossenschaften. Die Fachanwälte der Kanzlei Bender & Pfitzmann verfügen über große Erfahrungen und Erfolge im außergerichtlichen und gerichtlichen Vorgehen.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Bender & Pfitzmann Rechtsanwälte PartG mbB
Königsallee 100
40215 Düsseldorf
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