Global Targetfx – Betrug? – anwaltliche Unterstützung

  • 3 Minuten Lesezeit

Seitens der Internethandelsplattform Global Targetfx wird unter der Domain globaltargetfx.io auf deren Homepage damit geworben, dass die Firma für Anleger mit Währungspaaren (Forex), mit Differenzkontrakten (CFDs) bzw. mit Kryptowährungen handeln könnte.

Darüber hinaus teilt die Firma Global Targetfx auf ihrer Homepage mit, dass sie unter einer amerikanischen Telefonnummer, unter der Emailadresse: support@globaltargetfx.io sowie postalisch unter der Adresse: Quai de l`Ile 13, Geneva, GE, 1204, CHE, erreichbar wäre.

Überprüft man die Seite der Firma Global Targetfx näher, dann kann man Anleger nur raten, keine Handelsgeschäfte über die Handelsplattform Global Targetfx durchzuführen.

Gegen eine Kapitalanlage sprechen verschieden Gesichtspunkte:

Zunächst einmal fehlt das gesetzlich vorgeschriebene, rechtsverbindliche Impressum mit einem Hinweis darauf, wer die Betreibergesellschaft der Firma Global Targetfx ist. Ebenso wenig wird einem Anleger mitgeteilt, unter welcher Rechtsform die Firma Global Targetfx agiert und in welchem Unternehmensregister sie eingetragen ist bzw. wer die vertretungsberechtigten Organe der Handelsplattform Global Targetfx sind.

Unabhängig davon warnten bereits mehrere Aufsichtsbehörden unabhängig voneinander vor der Firma Global Targetfx.

Am 01.04.2025 wurde seitens der eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) eine Warnmitteilung hinsichtlich der Global Targetfx veröffentlicht und Anlegern mitgeteilt, dass die entsprechende Firma, die behauptet über eine Niederlassung in Genf zu verfügen, in keinem Handelsregister eingetragen ist.

Auch die kanadischen Aufsichtsbehörden warnten bereits am 18.12.2024 vor der Firma Global Targetfx und teilten mit, dass die Firma über keine Genehmigung verfügen würde, für Anleger Handelsgeschäfte durchzuführen.

Im Übrigen liegt auch keine Genehmigung einer anderen Finanzaufsichtsbehörde vor. Soweit die Firma Global Targetfx folglich in Deutschland für deutsche Anleger Handelsgeschäfte durchführt, handelt sie unerlaubt und verstößt gegen das Kreditwesengesetz (KWG).

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) – dies ist die für Deutschland zuständige staatliche Aufsichtsbehörde – erteilte den Verantwortlichen der Firma Global Targetfx bzw. der Firma Global Targetfx keine Genehmigung.

Anleger sollten entsprechende Warnungen von Finanzaufsichtsbehörden ernst nehmen und unregulierten Plattformen keinesfalls Kapital anvertrauen, da die Gefahr besteht, dass sie sämtliches Kapital verlieren.

Anleger, die bei der Plattform Global Targetfx investiert haben bzw. ihr Guthaben nicht ausbezahlt erhalten bzw. Verluste erlitten haben, und Möglichkeiten zur Schadenswiedergutmachung wissen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden.

Für eine erste Kontaktaufnahme bzw. ein Ersttelefonat, in dem Ansatzpunkte und z. B. Kostenfragen erörtert werden, entstehen auch keine Kosten.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner verfügt seit circa 30 Jahren über ein umfangreiches Know-how und Erfahrungen hinsichtlich der Vertretung von geschädigten Kapitalanlegern, insbesondere auch in Kapitalanlagebetrugsfällen, wie im Cyberkriminalitätsbereich.

Weitere Informationen zum Thema Internethandelsplattformen und Anlagebetrug mit Kryptowährungen, Forex-Handelsgeschäften sowie im Bereich des Handels mit Differenzkontrakten können Sie auch unserer Homepage ebp-anlegerschutz.de entnehmen.


Rechtsanwaltskanzlei Engelhard, Busch & Partner GbR

Triftstraße 4, 80538 München

info@kanzlei-ebp.de

+49 89 2121660

ebp-anlegerschutz.de

Kompetenz und Erfahrung seit 30 Jahren im Kapitalanlagerecht, Anlagebetrug 

Alexander Engelhard erhielt 1991 seine Zulassung zur Rechtsanwaltschaft.

Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Kapitalanlagerecht, Wertpapierrecht, Bank- und Börsenrecht, dem Recht der Warentermingeschäfte, dem internationalen Privatrecht, sowie in der Vertretung bei Anlagen über Internethandelsplattformen.

Rechtsanwalt Engelhard ist Mitherausgeber der Zeitschrift „Anlegerschutzrecht Aktuell“ und darüber hinaus für verschiedenste Veröffentlichungen im Bereich des Kapitalanlagerechts verantwortlich.

Bereits im Jahre 2010 wurde die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner als besonderes empfehlenswerte Adresse seitens des Nachrichtenmagazins Focus in die Focus-Liste der Spezialisten im Kapitalanlagerecht aufgenommen, wobei die Kanzlei sowohl von Mandanten als auch von Kollegen mehrfach empfohlen wurde. Auch seitens der Zeitschrift Juve, die jährlich ein Ranking zu empfehlenswerten Wirtschaftskanzleien erstellt, wurde die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner von Wettbewerbern fachlich sehr gut beurteilt bzw. als erfahren im Kapitalanlegerschutz bezeichnet.

Foto(s): https://www.kanzlei-ebp.de/die-kanzlei/rechtsanwalt-alexander-engelhard


Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Alexander Engelhard

Beiträge zum Thema