Global Trust Abmahnung? Tipps & Hilfe!

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Bundesweite Hilfe bei Forderungen von GLOBAL TRUST wegen Urkunde mit Siegel


Viele kleinere Gewerbetreibende erhalten von der GT Agentur für Empfehlungsmarketing GmbH ein Nutzungsangebot bezüglich der GLOBAL TRUST Urkunde mit den Global Trust Siegel. Wer die Urkunde mit dem Siegel ohne Zahlung nutzt, erhält kurz danach Post mit einer Zahlungsaufforderung. Wer hierauf nicht reagiert, bekommt Post von Rechtsanwalt Daniel Sebastian. Zu Recht?


Global Trust Urkunden / Siegel mit willkürlichen TOP Auszeichnungen


Uns liegen unzählige Schreiben der GT Agentur für Empfehlungsmarketing GmbH – kurz „Global-Trust“- vor. Das Geschäftsmodell besteht darin, kleineren Unternehmen eine TOP-Auszeichnung zukommen zu lassen und für die Nutzung dann kräftig abzukassieren. Die übersendeten Auszeichnungen sind mit TOP 2023 beschrieben und sollen dem Publikum vorgaukeln, dass das Unternehmen tatsächlich in einem nachvollziehbaren Auswahlprozess wegen seiner besonderen Leistungen ausgezeichnet worden sei, was nicht der Fall ist. Der Auswahlprozess ist undurchsichtig und hat vermutlich überhaupt nicht stattgefunden.


Kleine Unternehmen meist Opfer des Geschäftsmodells


Es werden offensichtlich ganz bewusst kleine Einzelunternehmen angeschrieben wie z. B. Kosmetikerinnen, die rechtlich unbedarft sind und darauf hereinfallen. Hereinfallen deshalb, weil es wettbewerbsrechtlich, sich mit derartig erfundenen TOP-Auszeichnungen zu bewerben, bei denen das Auswahlverfahren undurchsichtig ist, oder wie hier, vermutlich gar nicht stattgefunden hat. Insofern raten wir davon ab eines der Pakete von GLOBAL TRUST zu erwerben, da bei einer Nutzung teure Abmahnungen von Konkurrenten erfolgen können.


Forderungen nach öffentlicher Nutzung der GLOBAL TRUST Urkunde


Wer die Urkunde ohne Bezahlung nutzt und dann auch noch im Internet z. B. auf Facebook oder Instagram postet, verstößt gegen das Urheberrecht, das zumindest am LOGO von Global Trust besteht, das sich auf der Urkunde befindet. Dies wurde bereits gerichtlich als urheberrechtlich geschützt eingestuft. Wer also ein Foto von der TOP-Urkunde von GLOBAL TRUST macht und dies postet, kann sich sicher sein, dass dies von der GT Agentur für Empfehlungsmarketing GmbH entdeckt wird. Was folgt ist ein Schreiben, in dem auf die rechtswidrige Nutzung des Siegels bzw. der Urkunde hingewiesen wird. In dem Schreiben wird erneut ein Reputationspaket angeboten, das bereits in der Basis-Version € 869 netto kostet. Hierfür dürfe man das Siegel bzw. die Urkunde sage und schreibe ein ganzes Jahr nutzen, außerdem erhält man dafür TOP-Aufkleber „für den Eingangsbereich“.


Schreiben wegen Urkundenmissbrauchs erhalten?


Wer nicht bezahlt, erhält das nächste Schreiben mit der Überschrift „Urkundenmissbrauch“. Nun muss man wissen, dass es im deutschen Urheberrecht den Tatbestand des „Urkundenmissbrauchs“ nicht gibt. Des Weiteren wird auf das UWG, also das Wettbewerbsgesetz hingewiesen. Da die GT Agentur für Empfehlungsmarketing GmbH mit den Opfer der Schreiben meist überhaupt nicht im Wettbewerb steht, ist das UWG hier mangels Wettbewerbsverhältnisses nicht anwendbar. Angesichts dieser rechtlichen Fehleinschätzung erscheint der Hinweis im Schreiben, die Betroffenen sollten sich „über die Rechtslage informieren“ geradezu amüsant.


Abmahnung von Daniel Sebastian


Wer auch auf dieses Schreiben nicht reagiert, erhält eine Abmahnung von Daniel Sebastian. Darin wird eine strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert, mit der sichergestellt werden soll, dass die Urkunde nicht mehr genutzt wird und falls doch, eine Vertragsstrafe bezahlt werden muss. Außerdem werden Anwaltskosten aus einem Gegenstandswert von € 12.569,00 € gefordert. Mit den Anwaltskosten in Höhe von € 1.054,10  und dem Schadensersatz von € 569,00 für die Urkunde ergebt sich eine Gesamtforderung von rund € 1.600,0.


Wie reagieren auf die GLOBAL TRUST Forderungen?


Wir halten die Übersendung der Urkunde für sittenwidrig, da man die Urkunde überhaupt nicht verwenden darf, selbst wenn man sie bezahlt. Beliebig erstellte Auszeichnungen ohne Hinweise auf ein konkretes Auswahlverfahren sind wettbewerbswidrig. Dennoch stellt natürlich die Veröffentlichung des Global Trust Siegels eine Urheberrechtsverletzung dar.


Unser Rat: Veröffentlichen Sie kein Bild der Urkunde bzw. des Siegels im Internet, denn das stellt eine Urheberrechtsverletzung dar, sofern Sie das Global-Trust-Siegel mitabbilden. Sollten Sie das Siegel doch gepostet haben und zur Zahlung aufgefordert werden, ist zur Vermeidung der Abmahnung von Daniel Sebastian sofort eine Unterlassungserklärung abzugeben, mit der Sie die sehr teure Abmahnung verhindern können. Sodann stehen nur noch die Nutzungskosten von € 569,00 im Raum. Diese können Sie überweisen (oder viel weniger) oder aber abwarten, ob die  GT Agentur für Empfehlungsmarketing GmbH diese relativ geringe Forderung überhaupt einklagt; bislang ist uns keine Klage nur wegen dieses Betrages bekannt. Wir schätzen die Sache so ein, dass die GT Agentur für Empfehlungsmarketing GmbH die Urkunden verschickt und dann das Geld für die zulässige oder rechtswidrige Nutzung kassieren möchte. Bereits dann wenn die Sache beim Anwalt landet, wird es für die Firma bereits nicht mehr lukrativ, was erst Recht gilt, wenn die € 569 eingeklagt werden müssen.


Bundesweite Hilfe bei Global Trust Forderung


Nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung gegen die GLOBAL TRUST Forderungen. Wir beraten seit Jahren Betroffene im Urheberrecht. Rufen Sie uns unter Telefon 07171 / 79 80 00 einfach an. Gerne vertreten wir Sie für einen fairen Pauschalpreis gegen die Forderungen von GLOBAL TRUST.





Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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