Glücksspiel im Internet: So erhalten Sie Ihr Geld zurück

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Eine Wette auf den Lieblingsverein, eine Partie Poker oder Roulette um echtes Geld im Internet zocken – Online-Glücksspiel kann nicht nur schnell Lücken in den Geldbeutel reißen, sondern ist in Deutschland auch in den allermeisten Fällen nicht erlaubt. Schließlich ist die Gefahr der Spielsucht beim Online-Zocken allein im stillen Kämmerlein noch ungleich größer als in öffentlichen Spielhallen und -casinos.

Anbieter sind kaum zu greifen

Die Anbieter sitzen daher meist weit entfernt vom Spieler, etwa in Gibraltar oder Malta, und operieren von dort aus übers Internet auch in Deutschland. Daher ist es trotz des eindeutigen Verbots, das auch für diese Firmen gilt, praktisch fast unmöglich, sich einmal eingezahlte Einsätze von diesen zurückzuholen.

Neue Urteile geben Spielern Hoffnung

Zwei neuere Urteile lassen nun aber aufhorchen und könnten wegweisend für ganz neue Optionen sein, wieder an das verzockte Geld zu gelangen. In beiden Fällen hatten die Spieler ihre Einsätze über Kreditkarten getätigt und ihre Kartenrechnungen dann nicht bezahlt.

Amtsgericht München geht voran

Vorreiter ist hier das Amtsgericht München, das im Jahr 2018 eine Zahlungsklage gegen einen Spieler abgewiesen hat, der Spieleinsätze gleich bei drei verschiedenen Internet-Casinos über Kreditkarte getätigt hatte. 

Das Gericht hat nämlich eine Regelung im Glücksspielstaatsvertrag mal wörtlich genommen und konsequent zu Ende gedacht. Schließlich ist nicht nur das Veranstalten, sondern auch das Mitwirken an Zahlungen im Zusammenhang mit Online-Glücksspielen verboten. 

Mitentscheidend war für das Gericht, dass alle Kreditkartenzahlungen mit einem speziellen Code markiert werden, mit dem Transaktionen als Glücksspieleinsätze identifiziert werden können. Daher hätte das Kreditkarteninstitut ohne Weiteres erkennen können, dass es sich um unerlaubtes Glücksspiel handeln würde. Das Urteil ist rechtskräftig. Der Spieler muss seine Spieleinsätze daher nicht bezahlen. 

Amtsgericht Leverkusen zieht nach

Im Februar 2019 hat das Amtsgericht Leverkusen nachgelegt und ebenfalls gegen ein Kreditkarteninstitut entschieden. Ein Kreditkartenunternehmen sei schließlich nicht nur berechtigt, sondern geradezu verpflichtet, rechtsmissbräuchliche – und erst recht verbotene – Zahlungen an einen Online-Anbieter zu verweigern. 

Wichtig ist auch, dass das das Gericht entschieden hat, dass Rechnungsabschlüsse in diesen Fällen nicht schon – wie sonst – nach sechs Wochen als genehmigt gelten.  

Chancen nicht nur gegen Kreditkarteninstitute

Es sind zwar erst einmal „nur“ Amtsgerichte, die hier den Spielern Recht gegeben haben. Die Begründung der Gerichte ist aber ebenso einleuchtend wie plausibel. Nicht nur Kreditkartenunternehmen, auch von einigen Banken und Zahlungsdienstleistern ist im Zuge der Enthüllung der Paradise Papers bekannt geworden, dass sie Zahlungen für illegale Online-Anbieter abwickeln. 

Wurde der Spieleinsatz etwa über eine Bank per Lastschrift bezahlt, könnte man etwa den Weg über einen Widerruf der Lastschriftermächtigung gehen. So oder so kann jedem Spieler nur empfohlen werden, sich nicht zu lange Zeit lassen und die Rückholung der Gelder möglichst zeitig anzugehen.

Über die Kanzlei Mutschke:

Die Mutschke Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ist deutschlandweit sowie international tätig und unterhält Büros in Düsseldorf und Bielefeld und berät u. a. Mandanten, die sich Einsätze bei Glücksspielen zurückholen wollen.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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