GmbH - Der Geschäftsführerdienstvertrag I

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Rechtsanwalt Daniel Schmidt berät Sie gerne!

Machen Sie alles richtig, schon bei der Überschrift. Wählen Sie die korrekte Bezeichnung „Geschäftsführerdienstvertrag“. Schließlich soll der Geschäftsführer nicht nur angestellt werden, sondern auch Dienste leisten.

Ist ein Geschäftsführerdienstvertrag überhaupt notwendig?

Nein. Aber sinnvoll. Zahlreichen Rechtsquellen definieren Rechte und Pflichten eines Geschäftsführers. Diese überschneiden sich teilweise. Sich hierüber klar zu werden, ist der erste Schritt eines gelungenen Geschäftsführerdienstvertrags.

Beispielsweise unterscheidet sich das (schuldrechtliche) Dienstverhältnis vom (gesellschaftsrechtlichen) Bestellungsverhältnis. Gesellschaftsrechtlich ist der Geschäftsführer Organ einer Kapitalgesellschaft und wird von der Gesellschafterversammlung bestellt. Dieses Organverhältnis mit gesellschaftsrechtlichen Rechten und Pflichten aus dem GmbHG ist strikt zu trennen (sog. „Trennungsprinzip“) vom parallel bestehenden Dienstvertrag, der schuldrechtlich nach BGB-Regeln wirkt.

Einordnung und Rechtsfolgen

Dieser schuldrechtliche Vertrag wiederum regelt eine Spezialmaterie des Dienstvertrags, die Geschäftsbesorgung. Schließlich soll ein GmbH-Geschäftsführer nicht nur „einfache“ Dienste wie ein Hilfsarbeiter leisten, sondern ist für die Führung der (aller!) Geschäfte der Gesellschaft zuständig und verantwortlich.

Kein Arbeitsvertrag, aber…

Daher handelt es sich nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch nicht um einen Arbeitsvertrag (BGHZ 49, 30 (31)). Gleichwohl finden einzelne arbeitsrechtliche Schutzvorschriften Anwendung. Merken Sie was? Ohne präzise Kenntnis – und Gestaltung – der automatisch geltenden rechtlichen Vorschriften sind Überraschungen beider Vertragspartner vorprogrammiert. Kleinste Unterschiede im Sachverhalt können vollständig unterschiedliche Rechtsfolgen bewirken. Beispielsweise sind Geschäftsführer einer GmbH in der Regel als Beschäftigte der GmbH anzusehen und unterliegen daher der Sozialversicherungspflicht. Das gilt allerdings regelmäßig nicht für Mehrheitsgesellschafter(-Geschäftsführer).

Regelungen in Satzung und Geschäftsführerdienstvertrag

Was gilt – um im Beispiel zu bleiben – weiter, wenn der Geschäftsführer zwar keine Mehrheit als Gesellschafter in der Gesellschafterversammlung hat, aber durch ausdrückliche Satzungsregelung Weisungen der Gesellschafterversammlung verhindern kann? Oder, wenn man eine solche Weisungsbefugnis nicht in der Satzung, sondern im Geschäftsführerdienstvertrag aufnimmt? Die Rechtsfolgen sind immer anders!

Angestellter wird Geschäftsführer

Zahlreiche Besonderheiten gelten auch in dem in der Praxis häufig anzutreffenden Fall, dass ein Angestellter der GmbH Geschäftsführer wird. Was passiert mit Anstellungsverhältnis? Was ist mit Kündigungsschutz? Hat der Angestellte Anspruch auf Wiederaufnahme seines Anstellungsverhältnisses, wenn das Geschäftsführeramt endet? Nach § 623 BGB kann ein Arbeitsverhältnis nur durch schriftliche Kündigung oder schriftlichen Auflösungsvertrag beendet werden.

Damit wären wir wieder bei der Ausgangsfrage. Ist ein (schriftlicher) Geschäftsführerdienstvertrag überhaupt notwendig? Falls durch ihn ein zuvor bestehendes Angestelltenverhältnis ersetzt (beendet) werden soll: Ausnahmsweise ja!

Sie sehen: Es kann viel schief gehen! Rechtsanwalt Daniel Schmidt berät Sie gerne. Am Besten vorher. 



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