GmbH gründen: Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung mit juristischer Unterstützung

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Die Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist ein bedeutender Schritt für Unternehmerinnen und Unternehmer. Eine solide Planung und rechtliche Expertise sind unerlässlich, um sicherzustellen, dass die Gründung reibungslos verläuft und die GmbH auf sicheren rechtlichen Grundlagen steht. Hier ist eine Schritt-für-Schritt-Anleitung, worauf zu achten ist, und wie ein Anwalt in diesem Prozess behilflich sein kann.

1. Vorüberlegungen und Geschäftskonzept

Bevor Sie mit der Gründung beginnen, sollten Sie Ihr Geschäftskonzept klar definieren. Welche Produkte oder Dienstleistungen bieten Sie an? Wer sind Ihre Zielkunden? Diese grundlegenden Fragen helfen nicht nur bei der Planung, sondern beeinflussen auch die Struktur Ihrer GmbH.

2. Rechtsform und Name der GmbH

Die Wahl der Rechtsform ist entscheidend. Die GmbH bietet den Vorteil der beschränkten Haftung, was bedeutet, dass die persönlichen Vermögenswerte der Gesellschafter im Falle von Unternehmensschwierigkeiten geschützt sind. Der Name Ihrer GmbH sollte einzigartig und nicht mit anderen Unternehmen verwechselbar sein. Eine Überprüfung der Verfügbarkeit beim Handelsregister ist ratsam.

3. Gesellschafter und Stammkapital

Die GmbH benötigt mindestens einen Gesellschafter, und das Stammkapital muss mindestens 25.000 Euro betragen. Die Verteilung der Geschäftsanteile und die Einzahlung des Stammkapitals sind wichtige Schritte, die in der Satzung festgehalten werden.

4. Notarielle Beurkundung der Gründung

Die GmbH-Gründung erfordert eine notarielle Beurkundung. Der Notar erstellt die Satzung, beglaubigt Unterschriften und führt die Anmeldung beim Handelsregister durch. Hier kommt der Anwalt ins Spiel, da er bei der Ausarbeitung der Satzung unterstützen und sicherstellen kann, dass alle rechtlichen Aspekte berücksichtigt werden.

5. Handelsregisteranmeldung und Gewerbeanmeldung

Nach der notariellen Beurkundung erfolgt die Anmeldung der GmbH beim Handelsregister. Parallel dazu ist die Gewerbeanmeldung beim örtlichen Gewerbeamt erforderlich.

6. Finanzamt und Steuernummer

Die GmbH muss beim Finanzamt angemeldet werden. Hier wird auch die Steuernummer beantragt. Ein Steuerberater kann in diesem Zusammenhang hilfreich sein, um steuerliche Aspekte korrekt zu regeln.

7. Sozialversicherung und Betriebsnummern

Gegebenenfalls müssen Sie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter anmelden und Sozialversicherungsbeiträge entrichten. Die Beantragung von Betriebsnummern erfolgt bei der Bundesagentur für Arbeit.

8. Bankkonto eröffnen und Geschäftsbetrieb aufnehmen

Nachdem alle Formalitäten erledigt sind, kann ein Geschäftskonto eröffnet werden. Mit der Bestätigung der Handelsregistereintragung kann der Geschäftsbetrieb offiziell aufgenommen werden.

Wie kann ein Anwalt helfen?

Ein erfahrener Anwalt ist in der Lage, den gesamten Prozess der GmbH-Gründung zu begleiten. Er kann nicht nur bei der Erstellung der Satzung unterstützen, sondern auch sicherstellen, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind. Im Falle von Streitigkeiten oder komplexen rechtlichen Fragen ist ein Anwalt ein unverzichtbarer Partner, um die Interessen der GmbH zu schützen und die rechtliche Sicherheit zu gewährleisten. Von der Vertragsgestaltung bis zur Klärung steuerlicher Angelegenheiten - ein Anwalt trägt dazu bei, dass die GmbH auf einem stabilen rechtlichen Fundament aufgebaut wird.

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