GmbH & UG – die 5 wichtigsten Unterschiede

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Wollen Gründer für ihr Vorhaben – nachvollziehbarerweise – nicht ihr Privatvermögen riskieren, müssen sie sich Gedanken machen, in welcher Rechtsform sie ihre Firma betreiben wollen. Dabei fällt die Wahl meist auf eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, kurz GmbH oder auf ihre „kleine Schwester“, die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), kurz UG.

Gründer haben also die Qual der Wahl und sollten vor ihrer Entscheidung genau wissen, was es mit GmbH und UG auf sich hat. Wir haben daher mal die fünf wichtigsten Unterschiede beider Unternehmensformen zusammengestellt:

1. Stammkapital: bei UG reicht schon 1 Euro

Der zuerst ins Auge fallende Unterschied ist sicherlich die Höhe des Stammkapitals, dass mindestens aufgebracht werden muss. Bei der GmbH beträgt dies seit jeher mindestens 25.000 Euro, wovon die Hälfte, also 12.500 Euro auch tatsächlich eingebracht werden muss. Bei der UG reicht schon 1 Euro als Stammkapital aus. Damit erklärt sich, warum die UG gerne auch salopp 1-Euro GmbH genannt wird. Wer also nur sehr wenig Startkapital zur Verfügung hat, wird schon deswegen eher die UG wählen.

2. Gründungskosten bei UG geringer

Ums Geld geht es auch beim nächsten Punkt, nämlich bei den Kosten, die bei der Gründung einer GmbH oder UG anfallen. Die Gründungskosten sind nämlich bei einer UG meist deutlich geringer als bei einer GmbH. Bei einer GmbH muss man schon mit Gebühren und ggf. Beratungskosten von ca. 1.000 € rechnen. Bei der UG wird regelmäßig ein Musterprotokoll als Satzung verwendet, wodurch die Kosten eher um 300,00 € liegen können.

3. UG muss Rücklage bilden

Doch Vorsicht: Der Vorteil der UG, nur 1 Euro als Stammkapital aufbringen zu müssen, wird dadurch erkauft, dass 25 % des Jahresgewinnes als Rücklage verwendet werden müssen. Nein, man kann es auch bei der ursprünglichen Stammeinlage belassen. Das gilt so lange, bis die Gesellschaft ihr Stammkapital auf mindestens 25.000 Euro erhöht hat. Man kann auch die jährlichen Rücklagen für eine Kapitalerhöhung nutzen, muss dies aber nicht. Erst wenn das Stammkapital aber auf 25.000,00 € angestiegen ist, kann die UG zur GmbH werden. Bei der GmbH hingegen kann frei über die Verwendung des Gewinns entschieden werden

4. Bei UG keine Sachgründung möglich

Ein weiterer Unterschied, der nicht übersehen werden darf, besteht darin, dass bei der UG das Stammkapital vollständig und bar eingezahlt werden muss. Bei der GmbH kann die Stammeinlage auch als sog. Sacheinlage, etwa in Form von Maschinen, Immobilien oder sogar Rechten wie Patenten geleistet werden. Das ist bei der UG nicht möglich.

5. Geringere Akzeptanz der UG

Allerdings sollten Gründer nicht unterschätzen, dass die GmbH im praktischen Wirtschaftsleben einen weit besseren Ruf als die UG genießt. Geschäftspartner und Kapitalgeber können schließlich ohne weiteres erkennen, dass sie es mit einem Unternehmen mit recht geringer Kapitalausstattung handelt. Die Finanzierung des Unternehmens wird daher ungleich schwieriger als bei einer GmbH sein. 

Unser Rechtstipp:

Fordern dann etwa Banken vom Gründer zusätzliche Sicherheiten wie Bürgschaften, ist der Gründer am Ende doch wieder in der persönlichen Haftung, die er eigentlich vermeiden wollte. Verfügt der Grundgründer daher selbst über ein gewisses Startkapital, wird häufig die Gründung einer GmbH die bessere Wahl sein.

Über die Mutschke Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Die Mutschke Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ist eine Kanzlei für Unternehmensrecht und berät Gründer in allen rechtlichen Fragen. Die Kanzlei ist deutschlandweit sowie international tätig und unterhält Büros in Düsseldorf und Bielefeld.



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