Gnadengesuch - hilft das?
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Ein Gnadengesuch im Strafrecht ist eine besondere Möglichkeit, nach Abschluss eines Strafverfahrens um eine Strafmilderung oder den Verzicht auf die Vollstreckung einer Strafe zu bitten. Das Gnadenrecht stellt einen außergerichtlichen Weg dar, auf den Ausgang eines Verfahrens Einfluss zu nehmen.
Doch was genau bedeutet ein Gnadengesuch, welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein und wie läuft das Verfahren ab?
Was ist ein Gnadengesuch?
Ein Gnadengesuch ist ein formloser Antrag an die zuständige Gnadenbehörde, mit dem eine Verurteilung nachträglich abgemildert oder sogar aufgehoben werden kann. Es richtet sich in der Regel an den Bundespräsidenten, die Ministerpräsidenten der Länder oder andere zuständige Gnadeninstanzen, abhängig davon, welches Gericht das Urteil gefällt hat. Im Gegensatz zu einem Rechtsmittel wie Berufung oder Revision zielt das Gnadengesuch nicht auf eine rechtliche Neubewertung des Falles ab, sondern auf eine besondere Billigkeit und Menschlichkeit im Einzelfall.
Das Gnadenrecht basiert auf dem Gedanken, dass trotz aller gesetzlichen Regeln und gerichtlichen Entscheidungen in manchen Fällen Gründe bestehen können, die es rechtfertigen, von der Vollstreckung einer Strafe abzusehen oder diese zu mildern.
Voraussetzungen für ein Gnadengesuch
Ein Gnadengesuch kann grundsätzlich von jeder verurteilten Person eingereicht werden. Anders als bei einem normalen Rechtsmittel ist das Gnadengesuch nicht an bestimmte Fristen gebunden und kann auch noch nach Rechtskraft des Urteils gestellt werden. Voraussetzung ist jedoch, dass alle ordentlichen Rechtsmittel ausgeschöpft sind oder keine mehr zur Verfügung stehen.
Ein Gnadengesuch hat nur dann Aussicht auf Erfolg, wenn besondere Umstände vorliegen, die das Urteil oder die Vollstreckung der Strafe als unangemessen erscheinen lassen. Solche Umstände können zum Beispiel sein:
- Schwere gesundheitliche Probleme der verurteilten Person, die eine Haftstrafe unzumutbar erscheinen lassen,
- soziale Härten, etwa wenn durch die Vollstreckung der Strafe die Existenzgrundlage der Familie des Verurteilten gefährdet wäre,
- eine außergewöhnlich positive Entwicklung des Verurteilten nach der Tat, die zeigt, dass die Strafe ihren Zweck bereits erfüllt hat.
Wichtig zu betonen ist, dass das Gnadenrecht eine Ausnahme darstellt. Die Gerichte haben bereits eine sorgfältige Abwägung der Strafe vorgenommen, und nur in seltenen Fällen sieht der Staat einen Grund, von der Vollstreckung abzusehen.
Ablauf eines Gnadenverfahrens
Das Gnadengesuch wird schriftlich bei der zuständigen Gnadenbehörde eingereicht. In dem Antrag sollten die Gründe dargelegt werden, die für eine Gnadenentscheidung sprechen. Dazu können Belege wie ärztliche Atteste oder Stellungnahmen von Sozialarbeitern und Bewährungshelfern gehören.
Nachdem das Gesuch eingegangen ist, prüft die Gnadenbehörde den Fall umfassend. Sie holt in der Regel Stellungnahmen der Staatsanwaltschaft und anderer beteiligter Behörden ein. In einigen Fällen kann der Verteidiger des Verurteilten oder der Verurteilte selbst zu einer Anhörung geladen werden.
Die Gnadenbehörde ist bei ihrer Entscheidung frei und nicht an die gesetzlichen Vorschriften des Strafrechts gebunden. Sie kann:
- Die Strafe erlassen,
- die Strafe abmildern,
- die Strafe zur Bewährung aussetzen oder
- das Gnadengesuch ablehnen.
Wird das Gesuch abgelehnt, gibt es keine Möglichkeit, diese Entscheidung gerichtlich überprüfen zu lassen. Das Gnadenrecht ist eine Ermessensentscheidung, die nicht durch Gerichte überprüft wird.
Chancen und Risiken eines Gnadengesuchs
Die Erfolgsaussichten eines Gnadengesuchs sind schwer einzuschätzen, da es keine festen Kriterien gibt, nach denen die Entscheidung gefällt wird. In der Praxis wird ein Gnadengesuch nur in seltenen Fällen erfolgreich sein, insbesondere dann, wenn der Verurteilte sich durch eine besonders positive Entwicklung hervorgetan hat oder unvorhergesehene Härten auftreten, die das Urteil nachträglich unverhältnismäßig erscheinen lassen.
Ein Gnadengesuch birgt jedoch keine rechtlichen Risiken. Selbst im Falle einer Ablehnung bleibt das ursprüngliche Urteil bestehen, und es entstehen keine zusätzlichen Nachteile für den Verurteilten.
Fazit
Das Gnadengesuch im Strafrecht ist ein außergewöhnlicher Weg, um eine Milderung der Strafe oder einen Straferlass zu erreichen, wenn nachträglich besondere Umstände eingetreten sind, die das ursprüngliche Urteil unverhältnismäßig erscheinen lassen. Auch wenn die Erfolgsaussichten begrenzt sind, kann ein gut begründetes Gnadengesuch in Einzelfällen dazu führen, dass dem Verurteilten eine zweite Chance gewährt wird.
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