Google-Bewertungen löschen

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Online-Bewertungen gehören zu den wichtigsten Faktoren bei der Kaufentscheidung von Kunden. Die Anzahl der vergebenen Punkte oder Sterne ist zur inoffiziellen Währung für Qualität, Beliebtheit oder Verlässlichkeit von Produkten und Dienstleistungen geworden. Welche Rolle Google dabei spielt und wie Sie negative Bewertungen und Rezensionen löschen können, erläutern wir in diesem Beitrag.


Unter welchen Voraussetzungen können Google-Rezensionen gelöscht werden?

Sie können eine Google-Bewertung löschen lassen, wenn sie gegen die Google-Richtlinien oder gegen geltendes Recht verstößt. Unangemessene Kommentare müssen Sie sich nicht gefallen lassen.


  • Verstoß gegen geltendes Recht

Enthält eine Google-Rezension strafbare Aussagen, kann sie gelöscht werden. Strafbar sind insbesondere Meinungsäußerungen, die das Persönlichkeitsrecht verletzten.

Bewertungen, die nachweislich auf falschen Tatsachen beruhen, werden durch die Meinungsfreiheit nicht geschützt. Solche Rezensionen sind rechtswidrig und können ebenfalls gelöscht werden.


  • Verstoß gegen die Richtlinien von Google

Google hat Richtlinien aufgestellt, um die Nutzer der Plattform vor unzulässigen Inhalten und Rechtsverstößen in Bewertungen zu schützen. Der Inhalt dieser Rezensionen wird für unzulässig erklärt.


  • 1-Stern-Bewertung ohne Text

Wenn der Rezensent keine Erfahrung teilt, ist die Bewertung ungültig. Google erlaubt nur tatsächliche Erfahrungen, die sich auf einen Ort oder ein Unternehmen beziehen. Unzulässig ist außerdem, die schlechten Erfahrungen von anderen als Bewertungsgrundlage zu nutzen.


Wie können Google-Rezensionen gelöscht werden?

Eine eigenmächtige Deaktivierung oder Löschung der ungerechtfertigten negative Google-Rezension eines Dritten ist nicht möglich. Ihnen stehen drei Varianten zur Verfügung:


  • Sie können die Rezension über Google My Business oder Google Maps heraussuchen und als unangemessen melden.

Melden Sie die Bewertung als „unangemessen“ über das Dreipunkt-Menü oder die Fahne und erläutern Sie, warum Sie diese entfernen möchten. 


  • Sie können das Formular für rechtliche Verstöße ausfüllen und an Google senden.

Über das offizielle Google-Formular können Sie Ihre Daten eingeben und Ihr Anliegen schildern.


  • Sie können JUSTLAW mit der Löschung beauftragen.


Wie lange dauert die Löschung von Google-Rezensionen?

Google benötigt in der Regel zwei bis vier Wochen, um Ihr Anliegen zu prüfen. Verzögerungen resultieren aus der Vielzahl von Löschungsanfragen. Es ist zu beobachten, dass die Dauer der Bearbeitung oft stark von der Schwere oder Offensichtlichkeit des Verstoßes abhängt. In eindeutigen Fällen, beispielsweise bei Hassreden oder sexuell expliziten Inhalten, entfernt Google die Bewertung in der Regel schnell. 


Welche Vorteile hat die Beauftragung von JUSTLAW?

Mit der Unterstützung durch JUSTLAW schützen Sie Ihr Image schnell und effektiv.

  • Wir bewerten die von Ihnen beanstandete Google-Rezension und informieren Sie über die Erfolgsaussichten. Kostenlos. Erst danach entscheiden Sie, ob Sie uns beauftragen.
  • Wir stellten sicher, dass Ihr Löschungsanspruch gegenüber Google erfolgreich geltend gemacht wird.
  • Wir führen rechtssicher Beweis über den Rechts- oder Richtlinienverstoß der Rezension.
  • Wir verleihen Ihrem Löschungsverlangen gegenüber Google Nachdruck und erhöhen damit die Erfolgschancen auf eine schnelle Löschung.
  • Wir setzen Ihren Anspruch gerichtlich durch und fordern Schadensersatz, wenn Google nicht reagiert.


Wer trägt die Kosten der Löschung einer Google-Rezension?

War die Löschungsanfrage erfolgreich, müssen Sie die anfallenden Kosten nicht zwingend selbst tragen:


  • Rechtsschutzversicherung

Ist Ihr Unternehmen rechtsschutzversichert, können die Kosten von der Versicherung erstattet werden. Ob eine Deckung vorhanden ist, hängt von Ihrem Versicherungstarif und einer etwaigen Selbstbeteiligung ab. JUSTLAW stellt für Sie eine kostenlose Deckungsanfrage bei Ihrer Versicherung.


  • Verfasser der Bewertung

Ist der Verfasser einer ungerechtfertigten Rezension namentlich bekannt, kann gegen ihn ein Anspruch auf Schadenersatz wegen Rufschädigung geltend gemacht werden. Ist der Verfasser nicht bekannt, kann Google zur Herausgabe des Namens aufgefordert werden. Die Rechtsanwaltskosten sind Teil des Schadensersatzes.


  • Gerichtliches Verfahren

Reagiert Google nicht auf die Löschungsaufforderung und kommt es zu einem gerichtlichen Verfahren, hängt die Kostentragung vom Verfahrensausgang ab. Verpflichtet das Urteil zur Löschung der Rezension, muss Google die entstandenen Verfahrenskosten, also sowohl die Gerichts- als auch die Anwaltskosten, erstatten.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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