Google-Bewertungen: Was tun bei unzulässigen Bewertungen?

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Welche Bewertungen sind unzulässig?

Unternehmen haben es grundsätzlich zu dulden, dass Leistungen bewertet werden. Dies ergibt sich aus der Meinungsfreiheit gemäß Art. 5 Grundgesetz. Allerdings sind nicht alle Bewertungen zulässig. Unzulässig sind insbesondere:

  • Unwahre Tatsachenbehauptungen, z. B. dass ein Unternehmen Waren verkauft habe, die es gar nicht im Angebot hat.
  • Schmähkritik, z. B. dass ein Unternehmen die Kunden absichtlich schlecht behandele.
  • Beleidigungen, z. B. dass ein Mitarbeiter des Unternehmens ein Idiot sei.
  • Pauschale Herabsetzungen, z. B. dass ein Unternehmen die schlechteste Leistung überhaupt biete.
  • Anonyme Bewertungen von Personen, die keinen Kontakt zum Unternehmen hatten.

Was kann man gegen unzulässige Bewertungen tun?

Wenn Sie feststellen, dass eine Bewertung über Ihr Unternehmen unzulässig ist, sollten Sie zunächst prüfen, ob Sie die Bewertung selbst löschen können. Dies ist auf vielen Bewertungsportalen möglich.

Wenn Sie die Bewertung nicht selbst löschen können, können Sie sich an einen Anwalt wenden. Ein Anwalt kann Ihnen dabei helfen, die Bewertung zu löschen oder den Verfasser der Bewertung zu belangen.

Wie kann ein Rechtsanwalt Ihnen helfen?

Ein Rechtsanwalt kann Ihnen dabei helfen, die folgenden Ziele zu erreichen:

  • Löschung der Bewertung: Ein Rechtsanwalt kann einen Löschungsantrag bei dem Bewertungsportal stellen.
  • Unterlassungserklärung des Verfassers: Ein Rechtsanwalt kann den Verfasser der Bewertung auffordern, die Bewertung zu löschen und eine Unterlassungserklärung abzugeben.
  • Schadensersatz: Wenn die Bewertung zu einem Schaden geführt hat, kann ein Rechtsanwalt Schadensersatz von dem Verfasser verlangen.

Fazit

Unzulässige Bewertungen können erheblichen Schaden für Unternehmen anrichten. Es ist daher wichtig, dass Sie gegen unzulässige Bewertungen vorgehen. Mithilfe eines Anwalts können Sie Ihre Rechte durchsetzen und die Bewertung löschen lassen.

Die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte der Media Kanzlei sind bereits gegen zahlreiche unzulässige Google Bewertungen erfolgreich vorgegangen. Möchten auch Sie gegen eine unzulässige Google-Bewertung vorgehen, dann füllen Sie schnell und unkompliziert unser Kontaktformular aus. Wir helfen gerne weiter!

Weitere Informationen

Auf unserer Website finden Sie weitere Informationen zum Thema unzulässige Google-Bewertungen.

Foto(s): Pexels

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