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Graffiti - Strafbarkeit auch wegen Urkundenunterdrückung?

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Dass man sich bei dem Anbringen von Graffitis des Öfteren wegen Sachbeschädigung strafbar macht, weiß noch fast jeder. Dies ist auch meist plausibel. Doch, dass man unter Umständen auch den Tatbestand einer Urkundenunterdrückung verwirklicht wissen die wenigsten Sprayer.

Gerade beim Sprayen von Zügen liegt dann eine strafrechtlich beachtliche Urkundenunterdrückung vor, wenn technische Zeichen vom Zug übermalt werden. Zusammen mit der Beschriftung stellt der Zug im juristischen Sinne eine zusammengesetzte Urkunde dar. Das Gesetz sieht hier einen Strafrahmen von bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe vor.

Zu beachten ist allerdings, dass es unter Umständen an dem Vorsatz des Delikts fehlen kann. Sprayer werden oft nicht daran denken, dass man beim Sprayen von Zügen gerade eine Urkunde für den Rechtsverkehr unbrauchbar macht.


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