Griechische Anleihen

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Eine Vielzahl von Kleinanlegern haben griechische Anleihen gezeichnet. Durch den Zwangsumtausch, den Griechenland entschieden hat, müssen die Kleinanleger auf 53,5 % des Nennwertes der von ihnen gezeichneten Staatsanleihen verzichten. Für den Differenzbetrag haben die Kleinanleger neue Papiere erhalten mit einer Laufzeit von bis zu 30 Jahren. Was nach Ablauf dieser Zeit erfolgt, ist unklar. Es ist jedoch damit zu rechnen, dass die Anleger mindestens Verluste von bis zu 80 % des angelegten Betrages verzeichnen müssen.

Die Kleinanleger sollten daher prüfen, ob Klage gegen den Staat Griechenland erhoben wird. Dieses ist jedoch nur dann möglich, wenn der Kleinanleger den Zwangsumtausch seiner griechischen Bonds beim Schuldenschnitt nicht zugestimmt hat. Die Klagen sind am Wohnort der Anleger einzureichen.

Es wird darauf hingewiesen, dass Sammelklagen nicht erhoben werden können. Jeder Anleger muss den ihm zustehenden Schadensersatzanspruch im Klageweg selbst geltend machen.

Bei Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gern auch telefonisch zur Verfügung.

Bontschev

Rechtsanwältin

Fachanwältin für Steuerrecht


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