GRMcapitalsPro – Betrug? – anwaltliche Unterstützung

  • 3 Minuten Lesezeit

Im Rahmen ihres Internetauftritts unter der Domain grmcapitalspro.com wirbt die Firma GRMcapitalsPro damit, dass Anleger mit GRMcapitalsPro den dynamischen Markt für Kryptowährungen zu ihrem Vorteil nutzen könnten.

Anleger könnten über die Handelsplattform Kryptowährungen handeln sowie darüber hinaus mit Differenzkontrakten (CFDs).

Erreichbar ist die Firma GRMcapitalsPro lediglich unter der Mailadresse: support@grmcapitalspro.com.

Soweit die Firma GRMcapitalsPro auf ihrer Seite behauptet, dass sie ein führender Anbieter von Finanzdienstleistungen, bestehend aus einem vielseitigem Expertenteam wäre, so ist dies falsch.

Dass die Firma GRMcapitalsPro nicht seriös ist, ergibt sich, wenn man die Seite der Firma GRMcapitalsPro genauer prüft, aus unterschiedlichen Gesichtspunkten.

Zum einen benennt die Firma GRMcapitalsPro auf ihrer Seite keine Betreibergesellschaft, von der sie gehalten wird. Internethandelsplattformen, wie die Firma GRMcapitalsPro, werden üblicherweise von Betreibergesellschaften gehalten.

Unabhängig davon benennt die Firma GRMcapitalsPro weder eine Niederlassung noch einen Sitz, von dem sie aus ihre Geschäfte betreiben will. Adressangaben fehlen vollständig.

Auch die vertretungsberechtigten Organe der Firma GRMcapitalsPro werden auf der Homepage nicht genannt. Schließlich erfährt ein potentieller Anleger auch nicht, in welcher Rechtsform die Firma GRMcapitalsPro betrieben wird und in welchem Unternehmensregister sie eingetragen ist.

Das gesetzlich vorgeschriebene, rechtsverbindliche Impressum fehlt vollständig. Soweit die Firma GRMcapitalsPro damit wirbt, dass sie elf globale Auszeichnungen gewonnen und 8 Mio. Orders ausgeführt hätte bzw. 8.900 Handelspositionen am Tag handeln würde, so ist dies falsch.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) – dies ist die für Deutschland zuständige staatliche Aufsichtsbehörde – ermittelt laut einer Pressemitteilung vom 28.10.2024 gegen die Firma GRMcapitalsPro und warnt vor Angeboten der GRMcapitalsPro. Nach Erkenntnissen der BaFin bietet das Unternehmen auf seiner Webseite grmcapitalspro.com Bankgeschäfte und / oder Finanzdienstleistungen ohne Erlaubnis in Deutschland an.

Finanzdienstleistungen dürfen in Deutschland nur mit einer Erlaubnis der BaFin angeboten werden.

Die Verantwortlichen der Firma GRMcapitalsPro verstoßen deshalb ganz bewusst und gezielt gegen das Kreditwesengesetz (KWG), in dem sie die in Deutschland geltenden gesetzlichen Regelungen umgehen.

Anleger sollten keinesfalls mit unregulierten Firmen, wie der Firma GRMcapitalsPro, Handelsgeschäfte machen.

Anleger, die bei der Plattform GRMcapitalsPro investiert haben bzw. ihr Guthaben nicht ausbezahlt erhalten bzw. Verluste erlitten haben, und Möglichkeiten zur Schadenswiedergutmachung wissen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden.

Für eine erste Kontaktaufnahme bzw. ein Ersttelefonat, in dem Ansatzpunkte und z. B. Kostenfragen erörtert werden, entstehen auch keine Kosten.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner verfügt seit circa 30 Jahren über ein umfangreiches Know-how und Erfahrungen hinsichtlich der Vertretung von geschädigten Kapitalanlegern, insbesondere auch in Kapitalanlagebetrugsfällen, wie im Cyberkriminalitätsbereich.

Weitere Informationen zum Thema Internethandelsplattformen und Anlagebetrug mit Kryptowährungen, Forex-Handelsgeschäften sowie im Bereich des Handels mit Differenzkontrakten können Sie auch unserer Homepage ebp-anlegerschutz.de entnehmen.


Rechtsanwaltskanzlei Engelhard, Busch & Partner GbR

Triftstraße 4, 80538 München

info@kanzlei-ebp.de

+49 89 2121660

ebp-anlegerschutz.de

Kompetenz und Erfahrung seit 30 Jahren im Kapitalanlagerecht, Anlagebetrug 

Alexander Engelhard erhielt 1991 seine Zulassung zur Rechtsanwaltschaft.

Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Kapitalanlagerecht, Wertpapierrecht, Bank- und Börsenrecht, dem Recht der Warentermingeschäfte, dem internationalen Privatrecht, sowie in der Vertretung bei Anlagen über Internethandelsplattformen.

Rechtsanwalt Engelhard ist Mitherausgeber der Zeitschrift „Anlegerschutzrecht Aktuell“ und darüber hinaus für verschiedenste Veröffentlichungen im Bereich des Kapitalanlagerechts verantwortlich.

Bereits im Jahre 2010 wurde die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner als besonderes empfehlenswerte Adresse seitens des Nachrichtenmagazins Focus in die Focus-Liste der Spezialisten im Kapitalanlagerecht aufgenommen, wobei die Kanzlei sowohl von Mandanten als auch von Kollegen mehrfach empfohlen wurde. Auch seitens der Zeitschrift Juve, die jährlich ein Ranking zu empfehlenswerten Wirtschaftskanzleien erstellt, wurde die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner von Wettbewerbern fachlich sehr gut beurteilt bzw. als erfahren im Kapitalanlegerschutz bezeichnet.

Foto(s): https://www.kanzlei-ebp.de/die-kanzlei/rechtsanwalt-alexander-engelhard


Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Alexander Engelhard

Beiträge zum Thema