Grob rücksichtlose Fahrmanöver und danach auch noch uneinsichtig? Sicherstellung des Fahrzeugs droht!

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Ein Beitrag von Michael Böhler, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht, Konstanz


Das Oberverwaltungsgericht Koblenz hat mit Beschluss vom 29.08.2023, Az. 7 B 10593/23 festgestellt, dass es bei einem groben, mehrere Verkehrsteilnehmer gefährdenden Verkehrsverstoß zulässig ist, das Fahrzeug sicherzustellen, wenn sich der Fahrer von seinem Verhalten völlig unbeeindruckt zeigt. Es bestehe eine gegenwärtige Gefahr für die öffentliche Sicherheit, zu deren Abwehr es nicht ausreiche, lediglich die Fahrerlaubnis vorläufig zu entziehen.


Im vom Oberverwaltungsgericht Koblenz zu entscheidenden Fall hatte die Eigentümerin und Halterin eines Porsche das Fahrzeug ihrem Ehemann zur Verfügung gestellt, der ein grob verkehrswidriges Überholmanöver ausgeführt habe, bei dem ein Unfall nur durch das Verhalten gefährdeter Dritter vermieden worden ist. Der Fahrer habe gegenüber der Polizei geäußert, dass nichts passiert sei, er schon zwei Millionen Kilometer unfallfrei fahre und ein Verfahren wegen Straßenverkehrsgefährdung im Sinne von § 315c StGB lächerlich sei.


Sicherstellung des Fahrzeugs als Gefahrenquelle als präventive Maßnahme möglich

Die Polizeigesetze der Bundesländer (§ 22 PolG für Rheinland-Pfalz, § 37 PolG für Baden-Württemberg usw.) erlauben es ausdrücklich, ein Fahrzeug in einer derartigen Situation sicherzustellen.


Feststellung einer Unbelehrbarkeit unbedingt vermeiden!

Dieser Fall zeigt, wie wichtig es ist, gegenüber der Polizei in jedem Fall von seinem Schweigerecht Gebrauch zu machen. Hier konnte die die Sicherstellung nur deshalb erfolgen, weil sich der Fahrer „um Kopf und Kragen redete“. Natürlich ist nicht jeder Fahrer uneinsichtig – sofern sich der Fahrer reuig gezeigt hätte, wäre die Sicherstellung rechtswidrig gewesen.


Unschuldsvermutung im Strafrecht bei präventiven Maßnahmen nicht zu beachten 

Die Sicherstellung scheitert nicht daran, dass im Strafrecht für einen Beschuldigten bis zu seiner rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung gilt. Die Annahme eines Verdachts nach § 315c StGB sei völlig anders als die Abwehr einer Gefahr.


Als erfahrener und bundesweit tätiger Fachanwalt für Verkehrsrecht berate ich zu Fragen der Sicherstellung eines Fahrzeugs im Rahmen von polizeilichen Handlungen. 


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