Grohe-Tochter „Joyou“ meldet Insolvenz an

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Grohe steht für das Gute und Erfolgreiche bei „Made in Germany“. Allerdings: Das chinesische Tochterunternehmen Joyou bereitet deutschen Aktionären derzeit einiges an Kopfzerbrechen. Der Kurs der Aktie ist in den letzten Monaten von 16 Euro auf 30 Cent abgerutscht – nun droht mit der Insolvenz der Totalverlust. Joyou steht in der Kritik. In n-tv sprechen Analysten sogar von „kriminellem Betrug“!

Joyou ist ein chinesischer Hersteller für Bad-Armaturen und eine Tochter des deutschen Weltmarktführers für Premium-Badarmaturen. Die aktuelle Krise lässt sich kaum auf konkrete Anlässe zurückführen. Fest steht, dass das Unternehmen überschuldet ist und die wirtschaftliche Lage bislang verschleiert werden konnte. Interne Probleme sollen durch eine angekündigte Sonderuntersuchung geklärt werden. Dabei stehen Unregelmäßigkeiten in der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von Joyou im Fokus der Ermittler.

Nun wurde beim Hamburger Amtsgericht ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt. Eine Abschreibung auf die Beteiligung an einem Unternehmen aus Hongkong soll der Hauptgrund für die Schieflage sein. Joyou muss Garantieverpflichtungen im Umfang von 300 Millionen US-Dollar stemmen.

Kritiker werfen den Joyou-Verantwortlichen vor, die Wahrheit im ganz großen Rahmen verschleiert zu haben und damit die Aktionäre betrogen zu haben. Ob die noch etwas von ihrem Geld sehen bleibt unklar, denn die Vermögenswerte von Joyou liegen kaum erreichbar in China, auch wenn die Aktiengesellschaft in Deutschland gegründet und geführt wurde.

Und Grohe? Das Unternehmen ist zu 70 % an Joyou beteiligt und als größter Aktionär auch größter Verlierer. Welches Interesse Grohe an einer erfolgreichen Sanierung hat wurde bislang nicht publiziert.

Die Aktien in Streubesitz sind derzeit nahezu wertlos. Fachanwälte wie der Freiburger Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll empfehlen, sich in mehrere Richtungen um die Rettung des eingesetzten Kapitals zu kümmern. Zum einen geht es darum, im Rahmen der Insolvenz keine Fehler zu machen, zum anderen sollten die Vermittler der Geldanlage in die Schadensersatzpflicht genommen werden. Ein Verschweigen des Totalausfallrisikos oder der Fluss von Provisionen könnten Basis einer erfolgreichen Schadensersatzstrategie sein.

Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht


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