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Große Flugverspätung sorgt für Entschädigungsanspruch

  • 1 Minuten Lesezeit
Esther Wellhöfer anwalt.de-Redaktion

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Wenn ein Flug sich mehr als drei Stunden verspätet, so ist dieser nach einem Urteil des Amtsgerichts Köln reiserechtlich als Flugausfall zu werten. Demnach hat ein Kunde in diesem Fall Anspruch auf eine Entschädigung. Dabei kann eine Fluggesellschaft auch keine unerwarteten Triebwerksprobleme als Verspätungsgründe angeben. Denn nach Auffassung der Kölner Richter sei dies kein außergewöhnlicher Umstand, der eine Ausgleichszahlung verhindern würde.

In dem vor dem Amtsgericht verhandelten Fall buchte eine Frau einen Hin- und Rückflug nach Boston. Dabei verspätete sich der Rückflug um satte 33 Stunden. Die Klägerin verlangte deswegen von der Fluggesellschaft eine Entschädigung in Höhe von 600 Euro. Sie berief sich dabei auf die EG-Verordnung 261. Da diese jedoch einen Flugausfall vorsehe, argumentierte die Fluggesellschaft, diese Verordnung könne nicht zur Geltung kommen, da der Flug nicht ausgefallen sei. Zudem habe es an einem Triebwerk einen nicht zu erwartenden Strömungsabriss gegeben, der ursächlich für die Verspätung gewesen sei. Diesen Argumenten konnten die Richter allerdings nicht folgen. Bei Verspätungen von über drei Stunden können Fluggäste Ansprüche an die Gesellschaft stellen, hieß es im Urteil. Zudem gehöre es zur normalen Tätigkeit eines Luftfahrtunternehmens, ein technisches Problem zu beheben.

(AG Köln, Urteil v. 10.03.2010, Az.: 132 C 304/07)

Foto(s): ©iStockphoto.com

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