Grundlose Kündigung im Kleinbetrieb möglich?

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Regelmäßig kann der Arbeitgeber in einem sogenannten Kleinbetrieb, d. h. in einem Betrieb, in dem nicht mehr als 10 Arbeitnehmer beschäftigt sind, das Arbeitsverhältnis kündigen, ohne dass hierfür ein Grund erforderlich wäre.

Für Kündigungen im Kleinbetrieb gelten die Regelungen der 1. beiden Abschnitte des Kündigungsschutzgesetzes nicht.

Der Arbeitgeber muss sich jedoch auch bei Kündigungen Kleinbetrieb an bestimmte Spielregeln halten.

Sodass die Kündigung etwa nicht willkürlich erfolgen.

Darüber hinaus muss der Arbeitgeber im Rahmen der Kündigung ein Mindestmaß an sozialer Rücksichtnahme zeigen.

Die Kündigung darf auch nicht gegen Treu und Glauben verstoßen.

Problematisch für den Arbeitnehmer ist in diesem Zusammenhang häufig, dass er gegebenenfalls darlegen und beweisen muss, dass eine Kündigung die oben genannten Anforderungen nicht beachtet.Dies wird ihm regelmäßig nicht gelingen.

Möglicherweise bestehen dennoch Erfolgsaussichten gegen eine solche Kündigung vorzugehen, wenn die Kündigung an formalen Mängeln leidet. Dies ist etwa dann der Fall, wenn die Kündigung nicht ordnungsgemäß unterschrieben wurde.

Wenn der Arbeitnehmer Indizien für eine Diskriminierung durch den Arbeitgeber beweisen kann, dann muss derArbeitgeber nachweisen, dass kein Verstoß gegen die Bestimmungen zum Schutz vor Benachteiligungen vorgelegen hat. In einem solchen Fall hat der Arbeitnehmer auch im Kleinbetrieb gute Chancen, sich gegen die Kündigung erfolgreich zur Wehr zu setzen und gegebenenfalls eine Abfindung auszuhandeln oder aber seinen Arbeitsplatz zu retten.

Einzelheiten hierzu erfahren Sie in dem Video.


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