Urlaubsgeld, Urlaubsentgelt, Urlaubsabgeltung - Was sind die Unterschiede?

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Erfahren Sie in diesem Artikel, wie Sie die Begriffe Urlaubsentgelt, Urlaubsgeld und Urlaubsabgeltung unterscheiden können.

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Urlaubsgeld, Urlaubsentgelt, Urlaubsabgeltung - Synonyme?

Die Begriffe Urlaubsabgeltung, Urlaubsgeld und Urlaubsentgelt klingen sehr ähnlich. Insbesondere von Arbeitnehmern werden Sie auch synonym verwendet. Viele verwenden diese Begriffe synonym für die Zahlung, die der Arbeitgeber im Zusammenhang mit dem Urlaub des Arbeitnehmers erbringt. Tatsächlich meinen die Begriffe jedoch ganz unterschiedliche Sachverhalte.

Urlaubsentgelt

Das Urlaubsentgelt ist die Vergütung, die der Arbeitnehmer erhält, während er Urlaub in Anspruch nimmt. Es handelt sich um eine gesetzlich geregelte Leistung. Die Höhe des Urlaubsentgelts richtet sich nach der durchschnittlichen Vergütung des Arbeitnehmers in den letzten 13 Wochen vor Urlaubsantritt. Übrigens hat jeder Arbeitnehmer Anspruch auf bezahlten Urlaub und damit auf Urlaubsentgelt. Das gilt auch für den so genannten Minijobber.

Urlaubsgeld

Das Urlaubsgeld hingegen ist keine Leistung, die jedem Arbeitnehmer gesetzlich zusteht. Als Urlaubsgeld wird eine zusätzliche Zahlung im Zusammenhang mit dem Urlaub bezeichnet, die der Arbeitgeber erbringt. Einen Anspruch auf die Zahlung kann sich für den Arbeitnehmer aus einem Tarifvertrag oder direkt aus dem Arbeitsvertrag ergeben. Bei dem Urlaubsgeld kann es sich um eine einmalige jährliche Sonderzahlung, zum Beispiel im Monat Mai des jeweiligen Jahres, vergleichbar mit einem Weihnachtsgeld, handeln. Manchmal wird jedoch auch für jeden gerade in Anspruch genommenen Urlaubstag eine Sonderzahlung, zum Beispiel in Höhe von 50 Prozent der täglichen Vergütung, geleistet. Wenn der Arbeitnehmer zum Beispiel 100 Euro brutto durchschnittlich pro Arbeitstag verdient erhält er gegebenenfalls 100 Euro Urlaubsentgelt und 50 Euro Urlaubsgeld zusätzlich.

Urlaubsabgeltung

Urlaubsabgeltung ist die Bezahlung von nicht in Anspruch genommenem Urlaub. Gesetzlich ist diese nur für den Fall vorgesehen, dass vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses der Urlaub nicht vollständig in Anspruch genommen werden konnte. Der Arbeitnehmer erhält dann folglich Geld statt Urlaub. Hingegen erhält er beim Urlaubsentgelt Geld im Urlaub. Während des Arbeitsverhältnisses ist eine Urlaubsabgeltung nicht vorgesehen. Wenn der Arbeitnehmer seinen Urlaub nicht in Anspruch nehmen kann, weil der Arbeitgeber viel zu tun hat, dann darf der Arbeitgeber den Urlaub nicht einfach abgelten. Er muss vielmehr tatsächlich gewährt werden, gegebenenfalls zu einem späteren Zeitpunkt. Wenn der Arbeitgeber den Urlaub während des Arbeitsverhältnisses abgegolten hat, dann hat der Arbeitnehmer weiterhin einen Anspruch auf Gewährung dieses Urlaubs. Ob er die Urlaubsabgeltung zurückzahlen muss ist eine frage des Einzelfalls.

Verfall von Urlaubsansprüchen

Häufig besteht am Ende des Arbeitsverhältnisses Streit um die Zahl der abzugebenden Urlaubstage. Hier ist es wichtig zu wissen, dass Urlaubsansprüche nach neuerer Rechtsprechung nicht mehr ohne weiteres verfallen. Wenn der Arbeitgeber möchte, dass Urlaubsansprüche gegebenenfalls verfallen, dann muss er den Arbeitnehmer im Laufe des Urlaubsjahres auf den drohenden Verfall konkret und individuell hinweisen und den Arbeitnehmer in die Lage versetzen, dass er den Urlaub auch tatsächlich in Anspruch nehmen kann. Diese Voraussetzungen sind meistens nicht erfüllt, sodass der Urlaubsanspruch weiterhin besteht.

Foto(s): ©Adobe Stock/Fokke Baarssen

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