Grundsätzlich Tempo 30 vor Kindergärten, Kitas oder Schulen

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Künftig könnte es deutlich mehr Tempo-30-Zonen in Deutschland geben. Der Bundesrat hat am 10. März beschlossen, dass vor sozialen Einrichtungen, wie Kindergärten, Kitas, Schulen, Seniorenheimen oder Krankenhäusern, grundsätzlich Tempo 30 gelten soll.

Rechtsanwalt Markus Jansen, Partner bei der Kanzlei AJT in Neuss, begrüßt die Reform der Straßenverkehrsordnung: „Die Sicherheit der Kinder und auch anderer schwächerer Verkehrsteilnehmer muss Priorität haben und die Unfallzahlen müssen gesenkt werden. Wenn man bedenkt, dass beispielsweise an einigen Grundschulen in Berlin die Schülerlotsen abgeschafft wurden, weil es für sie aufgrund der Raserei zu gefährlich wurde, ist das ein Unding. Es ist gut, wenn nicht immer nur gewartet wird, dass etwas passiert, bevor man handelt.“

Befürchtungen, dass die Innenstädte zu einer einzigen Tempo-30-Zone werden, sind wohl übertrieben. Denn Ausnahmen von der Regel sind vorgesehen. Etwa dann, wenn der öffentliche Personennahverkehr beeinträchtigt würde oder Autos von vielbefahrenen Straßen auf Wege durch Wohngebiete ausweichen würden.

Natürlich gilt auch bisher schon vor Kindergärten oder Schulen häufig ein Tempolimit von 30 km/h. Der entscheidende Unterschied ist jetzt aber, dass bislang dafür nachgewiesen werden musste, dass eine Verringerung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit das Unfallrisiko senkt. Nun reicht die „abstrakte Gefahr“ für Tempo 30 aus.

„Autofahrer sollten so vernünftig sein, vor Kindergärten, Schulen etc. freiwillig vom Gas zu gehen. Wenn durch die Reform erreicht wird, dass in diesen sensiblen Bereichen langsamer gefahren wird, ist vor allem den schwächeren Verkehrsteilnehmern schon sehr geholfen“, so Rechtsanwalt Jansen.

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