Grundsatzurteil vom 21.03.2023 im Dieselskandal: EuGH stärkt Rechte der Autoeigentümer!

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Endlich ist es raus: Wer ein Auto mit unzulässiger Abgastechnik hat, kann künftig leichter als bisher Schadenersatz erhalten. 


Ein riesiger Schritt zu Gunsten betroffener Autoeigentümer - für Autohersteller eine folgenschwere bis katastrophale Entscheidung. 


In Kurzform: Wer einen PKW-Hersteller wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung auf Schadenersatz verklagen will - oder eine Klage schon läuft - dem macht es der Europäische Gerichthof (EuGH) jetzt wesentlich leichter, sein Geld zu bekommen.


Denn nach diesem aktuellen Urteil des EuGH vom 21.03.2023 können die Autobauer auch dann haften, wenn sie ohne Betrugsabsicht einfach nur fahrlässig gehandelt hätten. Dem Urteil zugrunde liegt eine Klage über einen Mercedes-PKW gegen den Hersteller Daimler.

Großer Vorteil: Ein fahrlässiges Handeln lässt sich vom klagenden Autokäufer wesentlich leichter darstellen und nachweisen. 

An der Rechtsprechung des EuGH haben sich die nationalen obersten Gerichte zu orientieren. Weshalb das Urteil Auswirkungen auf die deutsche Rechtsprechung insgesamt mit wesentlichen Folgen im Abgasskandal haben wird.

Die Richter in Deutschland müssen die Vorgaben des EuGH umsetzen. Deutsche Gerichte aller Instanzen, also Amts-, Land-, Oberlandesgerichte und der Bundesgerichthof (BGH) haben deshalb massenhaft ihre Diesel-Verfahren auf Eis gelegt, bei denen es auf die Frage Vorsatz oder Fahrlässigkeit ankommt. Allein beim BGH sind momentan mehr als 1900 Revisionen und Nichtzulassungsbeschwerden anhängig, wovon die Mehrzahl wegen des EuGH-Verfahrens zurückgestellt war.

Der "Dieselsenat" des BGH hat bereits für den 8. Mai 2023 eine Verhandlung terminiert, in der er die "sich möglicherweise aus der EuGH-Entscheidung ergebenden Folgerungen für das deutsche Haftungsrecht" erörtern will, um den unteren Instanzen schnell Leitlinien an die Hand zu geben. In diesem Verfahren (VIa ZR 335/21) will der BGH über die Klage eines VW Passat mit Schadstoffklasse Euro 6 entscheiden. Nach Überzeugung des Fahrzeugeigentümers ist aufgrund des vorhandenen "Thermofensters" eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut.


Bislang hatten Kläger vor deutschen Gerichten nur dann eine Chance, Schadenersatz vom Hersteller zu erhalten, wenn der Hersteller mit Wissen und Wollen in sittenwidriger Weise getäuscht hat. Diese hohe Hürde war vom Kläger zu beweisen.

Was dazu führte, dass Eigentümer von PKW, in welche nachweisbar unzulässige Abschalteinrichtungen eingebaut wurden, trotzdem keinen Schadenersatz erhielten. Nur bei dem ersten VW-Skandalmotor EA189 war aufgrund der Art und Weise und Funktion der Abschalteinrichtung nur eine Schlussfolgerung zwingend: der Hersteller handelte mit Wissen und Wollen der Täuschung.  

Fazit und Empfehlung:


Mit seiner bahnbrechenden Entscheidung vom 21.03.2023 senkt der EuGH die Hürden zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen.

Der Nachweis einer vorsätzlich sittenwidrigen Schädigung ist nicht mehr erforderlich. Der EuGH sieht einen solchen Anspruch nun schon dann begründet, wenn bei den Herstellern der Tatbestand der Fahrlässigkeit erfüllt ist.


Dieses Urteil wird, insbesondere in Verbindung mit anderen Urteilen des EuGH über die Unzulässigkeit von Abschalteinrichtungen wie dem Thermofenster, für viele Diesel-Fahrzeugmodelle verschiedener Hersteller mit Euro 5 und Euro 6 Abgas-Norm eine neue und positive Bewertung zulassen, was den Erfolg von Schadenersatzklagen betrifft.  

Es lohnt sich deshalb für viele Eigentümer von Diesel-PKW, seine Ansprüche jetzt prüfen zu lassen.



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