Gutachter im Betreuungsverfahren

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Wer kann Gutachter in einem Betreuungsverfahren sein? Grundsätzlich Ärzte für Psychiatrie oder Ärzte mit Erfahrungen auf dem Gebiet der Psychiatrie. Beauftragt das Gericht einen anderen Gutachter, muss es darlegen, warum ausnahmsweise eine Begutachtung durch einen Sachverständigen mit einer anderen Qualifikation geboten sein soll.

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