Gute Karten für Zwillinge im Straf- und Bußgeldrecht

  • 1 Minuten Lesezeit

Gute Nachrichten für Zwillinge und Geschwister!

Sie haben wegen einer Geschwindigkeitsübertretung, einem Rotlichtverstoß oder Abstandsunterschreitung o.ä. eine Anhörung oder ein Bußgeldbescheid erhalten? 

Unabhängig davon, ob die Messung technisch korrekt erfolgt ist, besteht für Zwillinge und Geschwister, die sich sehr ähnlich sehen, eine gute Chance, so zu argumentieren, dass das Verfahren bereits aus rechtsstaatlichen Gründen eingestellt werden muss. Wenn der Täter bzw. die fahrzeuglenkende Person nicht zweifelsfrei identifiziert werden kann (was auch bei Zwillingen wegen Narben oder anderen unverwechselbaren Kennzeichen natürlich möglich ist), muss das Verfahren zwingend eingestellt werden. Keinesfalls darf die Behörde oder das Gericht mehrere in Betracht kommende Betroffene mit einem Bußgeld belangen.

Wichtig ist in diesem Zusammenhang noch die Tatsache, dass ein Betroffener nicht verpflichtet ist, bei der Polizei oder der Bußgeldstelle überhaupt Angaben zu machen. Niemand ist dazu verpflichtet, an der Überführung der eigenen Person an einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit mitzuwirken. Für nahe Familienangehörige gilt zudem ein Zeugnisverweigerungsrecht. 

Die richtige Taktik für Zwillinge ist daher, keinerlei Angaben zu machen. Im Anhörungsbogen ist lediglich anzukreuzen, dass die Tat nicht zugegeben wird. Weitere Angaben sind tunlichst zu unterlassen. Hier zeigt sich erneut, dass das Recht, zu Vorwürfen zu Schweigen und keine Angaben machen zu müssen, in der Praxis in vielen Fällen eine sehr gute Verteidigungsmöglichkeit eröffnet. Oft kann auch bereits im Vorverfahren durch entsprechende Hinweise des Rechtsanwaltes bei der Bußgeldbehörde oder der Staatsanwaltschaft eine Einstellung des Verfahrens erwirkt werden, wenn frühzeitig auf die Existenz eines identisch aussehenden Zwillings hingewiesen wird.

Sollten Sie in einer solchen Situation sein, können Sie sich gerne an unsere Kanzlei wenden. Wir sind im Verkehrsrecht bundesweit tätig.




Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Andreas Bucher

Beiträge zum Thema