Haftbefehl: Wie Sie sich verhalten sollten

  • 2 Minuten Lesezeit

Einführung zu Haftbefehlen

Einer der gravierendsten Schritte im Zuge eines Ermittlungsverfahrens ist Ihre Verhaftung. Diese kann spontan durch die Polizei erfolgen, wenn die Annahme besteht, Sie seien auf frischer Tat ertappt worden. Alternativ kann die Verhaftung auf der Basis eines im Voraus erlassenen Haftbefehls durchgeführt werden. 

In jedem dieser Szenarien sollten Sie drei essentielle Leitprinzipien beachten:

  1. Bewahren Sie die Ruhe. Widersetzen Sie sich nicht der Verhaftung und vermeiden Sie Aggression oder Beleidigungen gegenüber den Beamten.

  2. Äußern Sie sich nicht. Geben Sie keine Informationen zu den gegen Sie erhobenen Vorwürfen oder Ihrer Person preis. Sprechen Sie ebenfalls nicht über Themen, die harmlos erscheinen könnten.

  3. Nutzen Sie Ihre Rechte. Verlangen Sie, umgehend mit einem Anwalt sprechen zu können.


Das Verfahren nach der Verhaftung

Spätestens am Folgetag Ihrer Verhaftung werden Sie einem Haftrichter vorgeführt. Nur dieser hat die Befugnis, Ihre weitere Inhaftierung anzuordnen.

Sie haben das Recht, durch Ihren Verteidiger bei dieser Anhörung begleitet zu werden und sich im Voraus mit ihm abzustimmen. Kontaktieren Sie uns daher so früh wie möglich nach Ihrer Verhaftung. Wir werden uns dann rasch mit Ihnen in Verbindung setzen und weitere Schritte erörtern.

Was bedeutet Untersuchungshaft?

Wenn der Haftrichter entscheidet, dass eine hohe Wahrscheinlichkeit für Ihre Beteiligung an einer Straftat besteht und zudem Flucht- oder Verdunklungsgefahr vorliegt, kann der bestehende Haftbefehl fortgesetzt oder ein neuer erlassen werden. Dabei handelt es sich um Untersuchungshaft, eine präventive Maßnahme, die Ihre Teilnahme am Verfahren sicherstellen soll. Vermeiden Sie daher alles, was den Anschein erwecken könnte, Sie würden fliehen, Beweise manipulieren oder weitere Straftaten begehen wollen.

Bezüglich des Tatverdachts sollten Sie weiterhin mit niemandem kommunizieren, auch nicht mit scheinbar gutmeinenden Mitinsassen, da diese Informationen an die Ermittler weitergeben könnten.

Ihr Verteidiger hat mehrere rechtliche Optionen, um Ihre Freilassung aus der U-Haft zu erreichen. Die Erfolgsaussichten hierfür werden wir individuell mit Ihnen besprechen.

Für jegliche Probleme während Ihrer Inhaftierung stehen wir Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.


Lesen Sie weitere Informationen über Haftbefehle: https://rappaport-stolterfoth.de/haftbefehl

Und besuchen Sie unsere Internetseite: www.rappaport-stolterfoth.de


Wollen Sie sich unverbindlich beraten lassen?

Rufen Sie uns an: 0761 45875484

Oder schreiben Sie eine E-Mail: kanzlei@rap-sto.de

Um dieses Video anzuzeigen, lassen Sie bitte die Verwendung von Cookies zu.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Fachanwalt für Strafrecht Florian Rappaport

Beiträge zum Thema