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Haftstrafe für Berlusconi: Sing Sing statt Bunga Bunga

  • 2 Minuten Lesezeit
Esther Wellhöfer anwalt.de-Redaktion

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Der frühere italienische Regierungschef Silvio Berlusconi hat schon zu seiner Amtszeit für Schlagzeilen gesorgt. Amtsmissbrauch, Bestechung, illegale Parteispenden, Steuerhinterziehung, Korruption, Unterschlagung und Kartellrechtsverletzungen; die Liste der Vorwürfe, für die Berlusconi vor Gericht stand, ist lang. Nun hat Italiens Oberster Gerichtshof den Politiker wegen Steuerbetrugs zu einer Haftstrafe von vier Jahren verurteilt - erstmalig in letzter Instanz und damit rechtskräftig.

Steuerbetrug

Dem Urteil lagen zwei Entscheidungen von Mailänder Gerichten zugrunde, die Silvio Berlusconi des Steuerbetrugs für schuldig befunden hatten. Dabei ging es um den Kauf von Filmrechten für das Fernsehunternehmen Mediaset, das unter seiner Kontrolle steht. Die Haftstrafe für den illegalen Filmrechtekauf befand der Oberste Gerichtshof für rechtmäßig. Lediglich das Zeitmaß für die Aberkennung des passiven Wahlrechts wurde von den Richtern in letzter Instanz beanstandet. Darüber muss jetzt das Berufungsgericht in Mailand erneut entschieden.

Abhörskandal

Ein Mailänder Gericht hat ihn wegen eines Abhörskandals ebenfalls zu einer Haftstrafe von zwölf Monaten verurteilt. Im Jahr 2005 soll Berlusconi über die Zeitung seines Bruders den Mittschnitt eines vertraulichen Telefonats veröffentlicht haben, das im Zuge von Ermittlungen wegen eines Bankenskandals aufgenommen worden war. Es ging um Unregelmäßigkeiten bei der Übernahme einer Bank, wobei ein Telefonat zwischen dem politischen Gegner Berlusconis und einem Versicherungskonzernchef mitgeschnitten worden war. Das italienische Strafgericht verurteilte Berlusconi in erster Instanz zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr. Gegen seinen Bruder wurde eine Haftstrafe von zwei Jahren verhängt. Das Berufungsverfahren läuft.

Ruby-Prozess

Auch im Ruby-Prozess ist über die Verurteilung Berlusconis zu einer siebenjährigen Haftstrafe noch nicht das letzte Wort gesprochen. Der Vorwurf hier: Amtsmissbrauch und Beihilfe zur Prostitution Minderjähriger. Das Urteil ist nicht rechtskräftig und kann noch angefochten werden. Denn nach italienischem Strafrecht ist eine Verurteilung erst in der dritten Instanz hieb- und stichfest.

Verurteilung

Bemerkenswert ist dieses Urteil des Italienischen Obersten Gerichtshofs, weil Berlusconi damit zum ersten Mal rechtskräftig verurteilt wurde. Berlusconi selbst sieht sich laut einer Videobotschaft als Justizopfer. Dabei ist der Politiker bislang um eine Gefängnisstrafe herumgekommen. Bereits im Jahr 1990 war Berlusconi wegen der Mitgliedschaft in einer Geheimloge schuldig gesprochen worden, die für zahlreiche Bombenanschläge verantwortlich gemacht wird. Weil ein Amnestiegesetz Berlusconi schützte, wurde das Urteil jedoch nie vollstreckt. Verjährung, den Politiker vor Strafverfolgung schützende Gesetze, Fallenlassen der Anklage oder Freispruch - viele weitere Verfahren gegen den italienischen Ex-Präsidenten blieben bislang folgenlos.

Haftstrafe

Ob Berlusconi tatsächlich hinter Gitter wandert, steht auch jetzt - trotz des Urteils - noch nicht fest: Ihm kommt ein allgemeiner Strafnachlass für Häftlinge zugute, die in dem hier relevanten Zeitraum 2002 und 2003 Steuerbetrug begangen haben. Damit würde sich seine Haftstrafe auf ein Jahr reduzieren. Auch das Alter des inzwischen 76-Jährigen spricht nach italienischem Recht gegen den Vollzug einer Gefängnisstrafe. Vielmehr ist damit zu rechnen, dass der italienische Spitzenpolitiker seine Strafe als Hausarrest oder unter behördlicher Aufsicht mit sozialen Aufgaben verbüßen kann.

(WEL)

Foto(s): ©Fotolia.com

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