Haftung für Baumsturz auf Porsche ?

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Für viele Fahrer ist es der Alptraum: Ein Baum stürzt um und trifft das eigene Fahrzeug. Das Oberlandesgericht Hamm hatte sich in seinem Urteil vom 30.10.2020 (Az. 11 U 34/20) mit der Frage der Haftung durch die Stadt, in deren Eigentum der Baum war, befasst. Der Kläger, Eigentümer eines Porsche 911 Carrera Cabriolet befuhr eine Straße in einer deutschen Stadt, als  ein hangabwärts befindlicher Stämmling einer mehrstämmigen, ca. 16 m hohen Esche quer über Straße, nachdem bereits einige Zeit zuvor ein hangaufwärts –der Straße abgewandt –stehender Stämmling dieser Esche abgebrochen war.

Reparaturkosten und Nutzungsausfall als Schaden

Das erstinstanzliche Landgericht hat Reparaturschaden und Nutzungsausfall zugesprochen. Die Stadt sei zur Abwehr der von Straßenbäumen ausgehenden Gefahren verpflichtet.

Eine vorsorgliche Entfernung sämtlicher Bäume aus der Nähe von Straßen und Gehwegen sei aber nicht zu rechtfertigen.

Wie muss die Stadt Bäume kontrollieren ?

Einfache Sichtkontrollen durch die Baumkontrolleure der beklagten Stadt sind nach Ansicht des erstinstanzlichen Landgerichts unzureichend gewesen. Bei den von ihnen festgestellten Defektsymptomen und Krankheitsanzeichen des Baumes – nämlich Schrägstand, Pilzbefall und Morschung –sei eine Untersuchung unter Zuhilfenahme eines Sondierstabs erforderlich gewesen.

Betriebsgefahr führt zu Abzügen

Das Oberlandgericht Hamm sprach nur einen Anspruch auf Schadensersatz von etwa 38.000 Euro zu, weil der vom Landgericht zugesprochene Schadensbetrag wegen der von seinem –zum Schadenszeitpunkt im Betrieb befindlichen –Fahrzeug ausgehenden Betriebsgefahr um 20 % zu mindern sei.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Christian Steffgen verfügt über 20 Jahre an Erfahrungen im Verkehrsrecht und kennt viele Gerichte, insbesondere durch ständige Vertretung und Verteidigung in Baden-Württemberg und Bayern persönlich.

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Foto(s): Christian Steffgen

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