Handel CFX – Finger weg, Betrug!

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Investoren, die bei der Onlinehandelsplattform Handel CFX Anlagen tätigen, sind nach unserer Meinung dem hohen Risiko ausgesetzt, Opfer eines Betruges zu werden.


Auf der Webseite handelcfx.com wird zwar um Anleger mit Hinweisen, wie dass sich Vertrauen nicht nur in Worten, sondern auch in Taten zeigen würde, geworben.


Auch wird dargestellt, dass, was Handel CFX von anderen abhebt, das tiefe Engagement für die Kunden sei und man nicht nur ein weiteres Konto sei, sondern ein geschätztes Mitglied der Handel CFX-Gemeinschaft, das mit einem engagierten Handelsexperten zusammenarbeitet, der sich für den Erfolg von einem einsetzt.


Offeriert werden Anlagen in CFDs (Differenzkontrakten) auf verschiedenste Basiswerte, wie z.B. auf Metalle, Indizes, Kryptowährungen, und Forex-Geschäfte.


Doch wer Handel CFX sein Vertrauen schenkt und Investitionen tätigt, dürfte bitter enttäuscht werden.


Denn zu Handel CFX Warnung der BaFin


Vor Anlagen bei Handel CFX hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht eine dringende Warnung veröffentlicht, da ohne ihre Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen angeboten werden.


Bei einem Angebot von Differenzgeschäften und Forex-Geschäften in Deutschland handelt es sich um einen Eigenhandel gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 10 Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG), so dass dafür eine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nötig ist.


Die Betreiber von Handel CFX verfügen aber über keine Genehmigung der BaFin und werden von dieser nicht beaufsichtigt.


Weitere Anhaltspunkte für Betrug bei Handel CFX 


Auf der Homepage wird vorgegeben, dass Handel CFX Companies and Official Receiver registriert sei und von der Cyprus Securties and Exchange Commission (CySEC) unter der Lizenznummer 258741 zugelassen und reguliert sei.


Weiterhin wird behauptet, dass Handel CFX auch von der britischen Finanzmarktaufsichtsbehörde FCA zugelassen und reguliert sei.


Beides trifft laut BaFin nicht zu. Anleger werden also insoweit über den für ihre Anlageentscheidung wichtigen Umstand einer Regulierung durch Finanzmarktaufsichtsbehörden getäuscht.


Auch gibt es massive Beschwerden von Anlegern, dass ihnen angeblich im Handelskonto erwirtschaftete Guthaben nicht ausgezahlt werden. Dies ist typisch für eine betrügerische Plattform.


Auch ist die Domain erst circa zehn Monate alt und die Registrierung erfolgte über einen Anonymisierungsdienst, um die Identität der Betreiber zu verbergen.


Möglichkeiten für Anleger von Handel CFX


Wer bei Handel CFX investiert hat und sein Kapital nicht zurückerhält bzw. sich geschädigt fühlt, ist nicht schutzlos.


Mögliche Ansprüche für Anleger:

  • Schadensersatz gemäß § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 15 Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) wegen des unerlaubten Betreibens von Wertpapierdienstleistungen;
  • Schadensersatz nach § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 263 StGB (Betrug) wegen Täuschungen, z.B. über eine Regulierung von Aufsichtsbehörden oder dem Verweigern von Auszahlungen;


Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner ist auf die Vertretung von Betrugsopfern von vermeintlichen Anlagen in CFDs, Forex und Kryptowerten spezialisiert. Falls Sie Geld bei Handel CFX investiert haben und jetzt vor Problemen haben, etwa weil Sie keine Auszahlung erhalten oder für eine Auszahlung weitere Einzahlungen gefordert werden, zögern Sie nicht, uns anzusprechen.


Wir analysieren Ihren Fall und klären Ihre rechtlichen Ansprüche.


Die Darstellung auf handelcfx.com mag zunächst verlockend sein. Die dargestellten Umstände, insbesondere die Irreführung über die Regulierung durch Aufsichtsbehörden und die mangelnden Lizenzen, sind aber klare Anzeichen für eine betrügerische Plattform.


Für ein Ersttelefonat, in dem Ansatzpunkte und z. B. Kostenfragen erörtert werden, entstehen auch ohne weitere Tätigkeiten keine Kosten.


Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner verfügt auch seit circa 30 Jahren über ein umfangreiches Know-how und Erfahrungen hinsichtlich der Vertretung von geschädigten Kapitalanlegern.


Stand: 24.04.2025

Kompetenz und Erfahrung seit 30 Jahren im Kapitalanlagerecht, Anlagebetrug 

Oliver Busch erhielt seine Zulassung als Rechtsanwalt 1992. Er ist Mitglied im Verein für Bankrechtskunde und im Rechtsforum-Finanzdienstleistungen e. V..

Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Bank- und Börsenrecht, Kapitalanlagebetrug, Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht.

Rechtsanwalt Busch aus München ist Mitherausgeber der Zeitschrift „Anlegerschutzrecht Aktuell“ und er ist als Autor und Referent zu verschiedenen Themen aus dem Kapitalanlagerecht tätig

Foto(s): https://www.kanzlei-ebp.de/wp-content/uploads/2013/11/Farbe-9147.jpg


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