Handels- und Gesellschaftsrecht: Reform des Geschäftsgeheimnisgesetzes

  • 1 Minuten Lesezeit

Mit dem Beschluss vom 21.03.2019 durch den Bundestag wird eine Richtlinie der Europäischen Union durch das Geschäftsgeheimnisgesetz in nationales Recht umgesetzt. Doch was bedeutet das neue Gesetz konkret?

Mit dem Geschäftsgeheimnisgesetz sollen die Geschäftsgeheimnisse eines Unternehmens vor rechtswidrigem Erwerb geschützt werden. Auch die unerlaubte Nutzung oder Offenlegung soll verhindert werden. Diese grundsätzlichen Vorteile für Unternehmen werden allerdings nur dann gewährt, wenn ausreichende Maßnahmen zur Geheimhaltung getroffen werden. Im Zweifel muss der Unternehmer also künftig beweisen, dass dem Geschäftsgeheimnis ein wirtschaftlicher Wert, gerade weil es geheim war, zukommt und dieses Geheimnis auch angemessen geschützt wurde.

Für diejenigen, die ein Geschäftsgeheimnis nach der neuen Regelung ausreichend gewahrt haben, gibt es in Zukunft mehr Möglichkeiten, gegen die rechtswidrige Nutzung vorzugehen. Um von diesen neuen Wegen zu profitieren, empfiehlt es sich deshalb, die Verpflichtungen von Angestellten zur Geheimhaltung genau zu prüfen und im Zweifel genauer auszugestalten. Auch weitere Personen, die mit dem Geschäftsgeheimnis in Kontakt kommen könnten, sollten über ihre Pflichten zur Wahrung belehrt werden, damit im Zweifel keine Nachteile bei dem Nachweis der Geheimhaltung erwachsen.

Nach starker Kritik an vorherigen Entwürfen des Geschäftsgeheimnisgesetzes gibt es in der nun beschlossenen Fassung eine Ausnahmeregelung für Whistleblower und Journalisten. Diese dürfen geschützte Geheimnisse dann nutzen, wenn sie durch die Offenlegung das allgemeine öffentliche Interesse schützen.

Wenn Sie weitere Fragen zu den neuen Regelungen und Konsequenzen für Ihr Unternehmen haben, kontaktieren Sie uns gerne.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Helge Petersen

Beiträge zum Thema