Gesellschaftsrecht

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Auf Gesellschaftsrecht spezialisierte Rechtsanwälte und Fachanwälte beraten Unternehmen, Gesellschafter, Geschäftsführer und Vorstandsmitglieder

Beim Gesellschaftsrecht handelt es sich um eine wirtschaftsrechtliche Querschnittsmaterie, die in erster Linie die verbandsrechtlichen Beziehungen innerhalb von Unternehmen, z. B. in der GmbH, AG, KG, GbR, sowie die nach außen wirkenden Vertretungs- und Haftungsverhältnisse regelt. Neben den klassischen GmbH, GenG, AktG, gesellschaftsbezogenen HGB-Vorschriften gehören zum Gesellschaftsrecht auch bilanz-, ordnungsrechtliche Gesetze sowie das Unternehmenssteuerrecht. Ein erfolgreiches Beratungsniveaus kann von einer Kanzlei gewährleistet werden, wenn ihre Rechtsanwälte sich spezialisieren und laufend im Gesellschaftsrecht fortbilden.

Unternehmensstruktur aus gesellschaftsrechtlicher Sicht

Die Grobunterteilung im Gesellschaftsrecht erfolgt in erster Linie nach der Rechtsform des Unternehmens. Man unterscheidet im Gesellschaftsrecht aus rechtsdogmatischer Sicht zwischen einer Kapitalgesellschaft (z. B. GmbH und AG) und den Personengesellschaften (z. B. KG, GbR und stille Gesellschaft). Dieser Trennlinie wird grundsätzlich auch im Steuerrecht gefolgt. Viele Strukturmerkmale des Unternehmens sind von der Rechtsform abhängig. Daher sind die Gewinnansprüche, Informations- und Kontrollrechte, Stimmrechte und Stimmrechtsverbote sowie Haftungsverhältnisse auf Gesellschafter- und Geschäftsführerebene in Personen- und Kapitalgesellschaften grundsätzlich unterschiedlich ausgeprägt. Dies gilt insbesondere, wenn gesellschaftsvertragliche Regelungen fehlen und das Gesetzesrecht Platz greift.

Assoziieren sich mehrere Unternehmer und Investoren stellt sich zunächst die Frage der Wahl, ob das Unternehmen als Personenhandelsgesellschaft oder Kapitalgesellschaft aufgebaut wird. Dabei gelten unterschiedliche Kapitalaufbringungspflichten. In den Kapitalgesellschaften bestehen grundsätzlich strengere Pflichten das Eigenkapital aufzubringen (zum Beispiel kann die AG nur mit einem Grundkapital von EUR 50.000,00 gegründet werden); in Personengesellschaften sind diese finanziellen Pflichten laxer ausgestaltet.

Der Strukturunterschied zwischen den beiden Gesellschaftsformen wirkt über das materielle Recht bis tief ins Prozessrecht hinein. Als Beispiel genannt sei eine Beschlussmängelklage gegen Gesellschafterbeschlüsse. Der gerichtliche Angriff in Form von feindseligen Gesellschafterbeschlüssen folgt in Personengesellschaften anderen Gesetzmäßigkeiten als in Kapitalgesellschaften. Eine grundlegende Unterscheidung zwischen Kapital- und Personengesellschaftsrecht erfolgt aber nicht nur im Zivil- und Gesellschaftsrecht, sondern auch im Steuerrecht.

Was sind die gängigen Gesellschaftsformen in deutschen Mittelstand?

Grundsätzlich lässt sich ein Unternehmen als Einzelunternehmen führen. Unternehmerische Tätigkeit wird jedoch ab einer gewissen Größenordnung in Form einer Gesellschaft organisiert. Nachfolgend wird ein Überblick der gängigen Gesellschaftsformen für den gewerblichen Bereich dargestellt:

Die Aktiengesellschaft (kurz AG) verfügt über einen weitreichend standardisierten Gesellschaftsvertrag, der es der AG ermöglicht, die Aktien an einer Börse handeln zu lassen. Die AGs können über einen Börsengang (kurz IPO) Eigenkapital für die Finanzierung ihres Geschäftsbetriebs oder etwa des strategischen Kaufs einer Beteiligung aufnehmen. Die Gesellschafter (Aktionäre) haften nicht für die Verbindlichkeiten der AG. Der Vorstand ist eigenverantwortlich und grundsätzlich unabhängig von ihren Aktionären tätig.

Die Gesellschaft mit begrenzter Haftung (kurz GmbH) ist wie die AG eine Kapitalgesellschaft. Sie ist für einen kleineren und geschlossenen Gesellschafterkreis konzipiert und besitzt in Deutschland – sowohl bei den KMUs uns Startups – eine hohe Popularität. Anders als bei der AG, können die GmbH-Gesellschafter der Geschäftsführung Weisungen erteilen und haben weitreichende Kontrollrechte gegenüber dem Management. Wie bei einer AG besteht auf der Gesellschafterebene keine Haftung für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft.

Bei der Kommanditgesellschaft (kurz KG) handelt es sich um eine Personenhandelsgesellschaft bei der ein persönlich haftender Gesellschafter (Komplementär) die Geschäfte leitet und die sogenannten Kommanditisten nach ihrer Einlageleistung keine Haftung für die Verbindlichkeiten der KG übernehmen. Als Personengesellschaft wird die KG anders besteuert als zum Beispiel die AG oder GmbH.

Im deutschen Mittelstand wird auch die GmbH & Co. KG sehr oft als Gesellschaftsform gewählt. Diese Gesellschaftsform vereint wichtige gesellschaftsrechtliche und steuerliche Vorteile der Person- und Kapitalgesellschaften für ihre Gesellschafter. Bei dieser Mischform handelt es sich um zwei verbundene Gesellschaften. Die GmbH übernimmt als Komplementären die Geschäftsleitung und begründet eine Haftungsbegrenzung. Die Kommanditisten in der GmbH & Co. KG können die im Personengesellschaftsrecht geltenden steuerrechtliche Vorteile in Anspruch nehmen.

Eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (kurz GbR) wird oft als Vermögensgesellschaft oder Familienpool für die Vermögensverwaltung in der Praxis genutzt. Darüber hinaus können mittels einer GbR Einkaufsgemeinschaften, Arbeitsgemeinschaften und Joint Ventures organisiert werden. Der große Vorteil einer GbR liegt in der einfachen, schnellen und kostengünstigen Gesellschaftsgründung. Eine Eintragung im Handelsregister ist bei der GbR nicht erforderlich.

Die im Gesellschaftsrecht spezialisierten Rechtsanwälte und Kanzleien beraten auf der einen Seite die Unternehmen bei internen Strukturierungen (dabei werden die Organe der Unternehmen, z. B. die Geschäftsleitung, Gesellschafter und Aufsichtsratsmitglieder, beraten). Die Beratung der Organe kommt insbesondere bei Streitigkeiten, z. B. bei Auseinandersetzungen zwischen Gesellschaftergruppen oder zwischen Gesellschaftern und Geschäftsführern, in Betracht. Auf der anderen Seite werden Unternehmen bei Geschäftsabschlüssen mit Dritten von Gesellschaftsrechtsanwälten begleitet. Oftmals werden die Gesellschafts-Anwälte bei M&A-Maßnahmen, als Beispiel lassen sich Unternehmensverbindungen wie Verschmelzungen oder Gewinnabführungsverträgen nennen. 

Fachanwalt für Gesellschaftsrecht: der Spezialist im Unternehmensrecht

Im Gesellschaftsrecht als Kernbereich des Unternehmensrecht ist die Spezialisierung von hoher Praxisrelevanz. Für die im Gesellschaftsrecht aktiven Anwälte gibt es als Qualifizierungsstufe den Titel als Fachanwalt für Gesellschaftsrecht. Im Rahmen der gesellschaftsrechtlichen Fachanwaltsausbildung besteht eine ständige Verpflichtung zur Weiterbildung. Durch die Fachanwaltsfortbildung erhält der Rechtsanwalt fundierte Kenntnisse in den relevanten gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen. Mit entsprechender Praxiserfahrung wird ein Fachanwalt für Gesellschaftsrecht zu einer fachlich guten Beratung bei komplexen Gesellschaftsrechtsthemen befähigt.

ROSE & PARTNER – Hamburg, Berlin, München, Frankfurt a.M.

Dr. Boris Jan Schiemzik, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Der Verfasser dieses Artikels, Dr. Boris Jan Schiemzik von ROSE & PARTNER, ist Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht und berät mit seinem Anwalts-Team bei M&A-Maßnahmen und Gesellschafterstreitigkeiten.



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