Handlungsbedarf für den Gesetzgeber? - Vorfälligkeitsentschädigung bei Baukrediten

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Bis zum Jahr 2015 hat der deutsche Gesetzgeber Zeit, die EU-Richtlinie zu Wohnimmobilien-darlehen in nationales Recht umzusetzen.

Diesen Zeitraum möchten auch die Interessensgruppen von Verbrauchern nutzen, um darauf zu drängen, dass der Gesetzgeber auch verbindliche Regelungen zur Berechnung der Vorfälligkeits-entschädigung festlegen solle.

Ganz konkret fordern derzeit Verbraucherzentralen und ihr Bundesverband, die Vorfälligkeitsentschädigung für vorzeitig vom Darlehensnehmer gekündigte und zurückgezahlte Immobilienkredite auf 5 % zu begrenzen.

Hintergrund dieser Zahl ist, dass Darlehensnehmer in den letzten Jahren immer höhere Schadensersatzleistungen in Form der Vorfälligkeitsentschädigung an ihre Bank zahlen mussten. So ist der durchschnittliche Betrag von 4% im Jahr 2007 auf ungefähr 11% im Jahr 2013 gestiegen.

Diese Entwicklung ist sicher nicht nur mit den in den letzten Jahr immer weiter gesunkenen Kapitalmarktzinsen zu erklären, so Rechtsanwalt Kurdum von der Berliner Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Späth & Partner.

„Wir beobachten hierbei auch, dass Banken bei der Berechnung der Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung sich recht häufig zum Nachteil ihres Kunden verrechnen“, so Rechtsanwalt Kurdum.

„Nach unserer Einschätzung war in ca. 70% der Fälle die von der Bank ermittelte Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung zu hoch. Die Fehlerquellen sind hierbei vielfältig – z.B. die Nichtberücksichtigung von Sondertilgungen, falsche Zinssätze, bei mehreren Festzinsperioden fehlerhaft angepasste Zinssätze, falsche Zinstage oder auch fehlerhafte Gebühren.

Hierbei lagen dann die von den Kunden gezahlten Beträge für die Vorfälligkeitsentschädigung nicht selten um bis zu ca. 25-30% zu hoch.“

Bis der Gesetzgeber ggf. ab dem nächsten Jahr tätig wird, sollten Betroffene sich an spezialisierte Rechtsanwälte wenden, um die ihnen von ihrer Bank berechnete Vorfälligkeitsentschädigung im Team mit Kreditsachverständigen überprüfen zu lassen.

Sie möchten mehr zum Hintergrund über die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung bei Ihrem Baukredit erfahren?

Wenn Sie mehr über ihre Rechte erfahren möchten, so senden Sie uns bitte eine E-Mail mit der Angabe Ihres Namens, Anschrift, E-Mail, Telefonnummer und der Darlehenssumme. Gerne können Sie uns auch postalisch, per Telefon oder per Fax kontaktieren. Wir versichern anwaltlich, dass wir Ihre Informationen vertraulich behandeln werden.

Kontakt:

Rechtsanwalt Christian-Albrecht Kurdum, CEFA

Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte


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