Hannover Leasing Medienfonds „Magical Productions“ (HL 142) - Verjährung 2012

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Bei dem Medienfonds Nr. 142 der Hannover Leasing verjähren die Ansprüche 2012, wenn 2002 gezeichnet wurde. Anleger müssen daher dringend handeln.

Bei dem Hannover Leasing Medienfonds „Magical Productions" (HL 142) kam es im letzten Jahr noch zu einer bösen Überraschung: Die Anleger des Medienfonds sollen Steuern zurückbezahlen. So sollen die Anfangsverluste aberkannt werden, mit denen die Anleger die Steuervorteile erzielen konnten und weswegen der Hannover Leasing Medienfonds „Magical Productions" (HL 142) gezeichnet wurde.

Es war ein herber Schlag für die Anleger des Hannover Leasing Medienfonds „Magical Productions" (HL 142), weshalb sich noch zahlreiche Anleger im Jahre 2011 an die Anlegerkanzlei Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH gewandt haben. Es werden nun Ansprüche geltend gemacht, weil die Anleger des Hannover Leasing Medienfonds „Magical Productions" (HL 142) nicht über die Risiken aufgeklärt wurden. Erst kürzlich wurde die Commerzbank vom Landgericht Frankfurt verurteilt, Auskunft über die erhaltenen Provisionen zu erteilen. Damit ist eine gute Grundlage für eine erfolgreiche Klage geschaffen. Die Commerzbank hat meist nämlich nicht darüber aufgeklärt, dass sie Provisionen erhalten hat. Nach der Rechtsprechung des BGH ist darüber jedoch genau, auch über die genaue Höhe, aufzuklären.

Anleger des Hannover Leasing Medienfonds „Magical Productions" (HL 142) sollten nun dringend handeln, bevor die Ansprüche endgültig verjähren. Die Ansprüche verjähren ab 2012 taggenau 10 Jahre ab der Zeichnung. Wer also z. B. am 05.11.2002 erworben hat, bei dem verjähren die Ansprüche am 05.11.2012. Dies ist auf eine Änderung des Verjährungsrechts zurückzuführen.

Anleger des Hannover Leasing Medienfonds „Magical Productions" (HL 142) sollten daher dringend handeln, bevor die Ansprüche endgültig verjährt sind.

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