Hans Rix GmbH & Explorer - Abmahnung wegen der Verletzung der Marke „EXPLORER“

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Uns liegt erneut eine Abmahnung wegen der Verletzung der Marke „EXPLORER“ der Hans Rix Handelsgesellschaft mbH der Kanzlei Brödermann Jahn Rechtsanwaltsgesellschaft mbH vor. 

Wenn Sie auch eine solche markenrechtliche Abmahnung erhalten haben, rufen Sie uns unter der Telefonnummer 0251 / 20 86 80 30 an und nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung. Gerne können Sie uns die Abmahnung auch per E-Mail an die info@wd-recht.de unter Angabe Ihrer Telefonnummer übersenden und wir melden uns dann zeitnah bei Ihnen zurück.

Als Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und Spezialist für Markenrecht kenne ich die Abmahnung seit einiger Zeit und vertrete bereits mehrere Mandanten. Weitere Infos finden Sie z.B. unter:

 https://www.muensteraner-rechtsanwaelte.de/aktuelle_faelle/kostenlose-ersteinschaetzung-bei-abmahnung-von-hans-rix-handelsgesellschaft-mbh-broedermann-jahn/


Hans Rix GmbH - Abmahnung wegen der Verletzung der Marke „EXPLORER“

Die Abmahnung stützt sich auf diverse Marken „EXPLORER“, insbesondere auf die angeblich bereits seit 15 Jahren umfangreich benutzten Marke DE30023949 sowie Unionsmarken EM 010873644 und EM 014481725, die für diverse Outdoorartikel in der Nizzaklasse 22, insbesondere Zelte, eingetragen sind. 

Die Marke sei so verwendet worden, dass die Rechte der Abmahnerin verletzt wurden. Daher wird der Abgemahnte zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie zur Erstattung der Rechtsanwaltsgebühren nach einem Gegenstandswert in Höhe von 150.000,00 € aufgefordert. Daraus ergeben sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz Gebühren in Höhe von 2.674,26 € brutto. Zusätzlich werden Auskunfts- und Schadensersatzansprüche geltend gemacht.

Fraglich ist hier, ob überhaupt eine Markenverletzung vorliegt. Die Rechtsprechung sieht reine Modellbezeichnungen z.B. häufig nicht als Markenverletzungen an, wenn der Verkehr daran gewöhnt ist, dass neben der Herstellermarke, eine Modellbzeichnung verwendet wird. Des Weiteren stellt sich auch hier die Frage, ob die Marken rechtserhaltend benutzt wurden. Ist dies nicht der Fall, könnte der Anspruch der Gegenseite ggf. nicht durchgesetzt werden.

 Unsere Expertentipps lauten daher:

  •     Ruhe bewahren und die gesetzten Fristen beachten,
  •     keine Kontaktaufnahme mit der Gegenseite, keine Zahlung,
  •     Unterlassungserklärung nicht ohne Prüfung und Modifikation unterzeichnen,
  •     Fachanwalt kontaktieren.

 

 

Dr. Wallscheid & Drouven – Ihre Anwälte für Markenrecht

Haben Sie oder Ihr Unternehmen eine Abmahnung, eine Klage, eine einstweilige Verfügung von der Hans Rix Handelsgesellschaft mbH und der Kanzlei Brödermann Jahn Rechtsanwaltsgesellschaft mbH erhalten, stehen Ihnen die Anwälte von Dr. Wallscheid & Drouven in Münster und bundesweit zur Verfügung.

 Wir verfügen über Erfahrung aus vielen tausend Abmahnverfahren aus den Bereichen des Markenrechts, Urheberrechts sowie Wettbewerbsrechts. Ihr Vorteil ist unsere Spezialisierung:

  •     erfahrene Fachanwälte beraten Sie bundesweit,
  •     durchgehend persönliche Ansprechpartner,
  •     Kostentransparenz von Anfang an, z. B. durch Vereinbarung eines Pauschalhonorars,
  •     unkomplizierte und schnelle Kommunikation, auf Wunsch via E-Mail.

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