Hanseatic Bank – lösen Sie jetzt Ihren alten Immobiliendarlehensvertrag ab!

  • 3 Minuten Lesezeit

Jetzt Aussteigen und keine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen. Noch bis 21. Juni!

Tausende fehlerhafte Widerrufsbelehrungen zu Immobiliendarlehensverträgen in ganz Deutschland

Kreditinstitute wie die Hanseatic Bank sind seit dem 1. November 2002 verpflichtet, Darlehensnehmer bei Abschluss eines Immobiliendarlehensvertrags umfassend über ihr Widerrufsrecht zu informieren. Dieser Informationspflicht kamen viele Banken aber offenbar nur unzureichend nach – zahlreiche deutsche Gerichte befanden entsprechende Belehrungen in Verfahren bereits für ungültig.

Auch der BGH hat bereits mehrfach entsprechende Belehrungen für ungültig erklärt. Schätzungsweise 80 % der im Bundesgebiet existierenden Belehrungsformulare zu Immobiliendarlehensverträgen enthalten Fehler und sind damit potentiell ungültig und die zugehörigen Verträge daher widerrufbar. Darlehensnehmer haben damit in Zeiten niedriger Zinsen an den Geldmärkten die Möglichkeit, ihr Vertragsverhältnis ohne Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung zu verlassen.

Denn: Ist eine Widerrufsbelehrung ungültig, hat die Widerrufsfrist nie zu laufen begonnen. Darlehensnehmer können ihre Verträge dann noch nach jahrelanger Laufzeit widerrufen ohne eine teure Vorfälligkeitsentschädigung zahlen zu müssen. Diese fällt nur bei einer Kündigung an.

Gesetzesänderung von Anfang des Jahres – Verträge nur noch bis Ende Juni widerrufbar!

Zwischen 2002 und 2010 geschlossene Verträge sind nach einem kürzlich verabschiedeten Gesetz nur noch bis Mitte 2016 widerrufbar. Zum Stichtag 21. Juni endet das nach bisheriger Rechtslage „ewige“ Widerrufsrecht zu den Verträgen. Der Gesetzesänderung ging eine intensive Lobbyarbeit der Kreditinstitute voraus, die durch die zahlreichen widerrufenen Verträge finanziellen Schaden zu verbuchen hatten. Die Politik gab hier offenbar dem wachsenden Druck nach und begründete ihre Entscheidung mit dem Bedürfnis nach mehr Rechtssicherheit. Faktisch greift sie hier ganz grundlegend und ungerechtfertigt in Verbraucherrechte ein – dennoch: Darlehensnehmer müssen sich nun beeilen.

Auch Ihr Darlehen bei der Hanseatic Bank ist möglicherweise widerrufbar!

Wir haben in Formularen der Hanseatic Bank bereits zahlreiche Abweichungen vom gesetzlichen Muster gefunden. Sollten Sie die im Folgenden dargestellten Fehler in Ihrem Vertrag finden, kontaktieren Sie uns umgehend!

Hanseatic Bank liefert ungenaue Bestimmung zum Beginn der Widerrufsfrist und benachteiligt Verbraucher

In den von der Hanseatic Bank verwendeten Formularen heißt es: „Die Frist beginnt einen Tag nach Abschluss des Kreditvertrages.” Maßgeblich für die Fristbestimmung ist nach dieser Formulierung der Vertragsschluss. Wann aber ein Vertrag juristisch genau geschlossen ist, kann der Laie nicht wissen. Er müsste einen rechtskundigen Dritten heranziehen, um zweifelsfrei ermitteln zu können, wann genau seine Frist beginnt. Nach den Vorgaben des Gesetzgebers soll aber genau dieses Ergebnis vermieden werden.

Unpassende Bestimmung zu Wertersatzpflicht in Formularen der Hanseatic Bank

Weiter bestimmt die Bank für den Widerrufsfall eine Wertersatzpflicht des Kunden, die so nicht existiert. Es heißt dort „wenn (der Kunde) die empfangenen Leistungen ganz oder teilweise nicht bzw. nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren“ kann, müsse er Wertersatz leisten. Wertersatzpflichten sind für Verträge über Sachen vorgesehen und sollen dann Anwendung finden, wenn, im Falle eines Widerrufs, Kunden die rückzugewährende Sache durch Benutzung verschlechtert haben. Bei einem Vertrag über einen bestimmten Geldwert ergibt die Bestimmung einer solchen Pflicht aber von Grund auf keinen Sinn. Ein Geldwert kann nicht durch Benutzung verschlechtert werden.

Werdermann | von Rüden Rechtsanwälte – Prüfung Ihrer Unterlagen und Widerruf Ihres Darlehens durch unsere Experten

Sollten Sie an einem Widerruf Ihres Immobiliendarlehens interessiert sein, sind wir der richtige Partner für Sie. Zahlreichen Mandanten haben wir bereits aus ihren lästigen Alt-Verträgen helfen können und sind zuversichtlich, auch mit Ihnen erfolgreich zu sein. Als Rechtsanwälte blicken wir auf langjährige Erfahrung im Bereich des Kredit – und Kapitalmarktrechts zurück.

Als ersten Schritt in Richtung Widerruf bieten wir Ihnen eine kostenlose Vorprüfung Ihrer Unterlagen an. Nähere Informationen finden Sie unter https://www.wvr-law.de/widerruf-immobilienkredit-ohne-vorfaelligkeitsentschaedigung.

Ihre Vorteile nach Inanspruchnahme unserer kostenlosen Ersteinschätzung:

  1. Sie wissen ob Ihre Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist
  2. Wir sagen Ihnen wie die Gerichte gerade zu Ihrem Fall entscheiden
  3. Wir nennen Ihnen Ihr Einsparpotential beim Widerruf
  4. Wir sagen Ihnen was die Rechtsdurchsetzung kostet
  5. Wir sagen Ihnen wie lange es dauert bis Sie aus dem Vertrag heraus kommen

Kurz: Sie wissen was Ihnen zusteht und was es kostet


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