Geld zurück bei finanzierten Einkäufen über die Hanseatic Bank

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Nachdem das Landgericht Hamburg die Hanseatic Bank GmbH & Co. KG bereits am 21.06.2019 verurteilte, zwei bei notebooksbilliger.de gekaufte Laptops im Wert von ca. 10.000 Euro zurückzunehmen und dem Verbraucher insgesamt 12.275 Euro für den Kaufpreis und die Zinsen zurückzuzahlen, legte die Hanseatic Bank beim Oberlandesgericht Hamburg Berufung ein.

Doch auch das Oberlandesgericht Hamburg sah den Widerruf als berechtigt an und die Hanseatic Bank verpflichtet, Kaufpreis und Zinsen an den Verbraucher gegen Rückgabe der gekauften Ware zu zahlen. Das hat das OLG Hamburg in der mündlichen Verhandlung am 13.11.2019 mehr als deutlich gemacht.

Berufung der Hanseatic Bank beim OLG Hamburg nicht erfolgreich

Die Hanseatic Bank nahm daraufhin die Berufung zurück. JUEST+OPRECHT Rechtsanwälte vermutet, dass es sich um einen Systemfehler bei der Bank handelt und damit zahlreiche Darlehensverträge der Hanseatic Bank aus den letzten Jahren rückabwickelbar sind, bei denen Verbraucher Waren wie Elektronik bei Online-Händlern finanziert haben.

Fehler im Darlehensvertrag führt zu Recht auf Rückabwicklung

Die Hanseatic Bank hatte in dem Darlehensvertrag die Fälligkeit der Rate vergessen. Das Feld für die Angabe blieb im Darlehensvertrag leer. Das reicht für eine Rückabwicklung aus, so auch das OLG Hamburg in der mündlichen Verhandlung am 13.11.2019.

Das Urteil des Landgericht Hamburg vom 21.06.2019, Az. 302 O 420/16, ist somit rechtskräftig geworden. Denn die Berufung ist durch das OLG Hamburg nach Rücknahme der Berufung durch die Hanseatic Bank durch Beschluss vom 27.11.2019 beendet worden. Die Kosten der Berufung und des Rechtsstreits an sich hat die Hanseatic Bank zu tragen.

Da wohl alle Klagen gegen die Hanseatic Bank beim Landgericht Hamburg landen und das Oberlandesgericht Hamburg als Berufungsinstanz eine klare Meinung zu den fehlerhaften Darlehensverträgen der Hanseatic Bank hat, ist das Ergebnis für die Verbraucher voraussehbar.

Voraussetzung aber ist, dass die Finanzierung noch läuft. Ob die Rückgabemöglichkeit möglicherweise auch besteht, wenn die letzte Rate bereits gezahlt worden ist, darüber hat das Gericht nicht entschieden.

Welche Verträge betroffen sind

Betroffen sind nach der Einschätzung von JUEST+OPRECHT Rechtsanwälte nicht nur Käufe von notebooksbilliger.de in den letzten Jahren, sondern auch von vielen anderen Anbietern. Denn die Hanseatic Bank bot wahrscheinlich Finanzierungen unterschiedlichen Kooperationspartnern an, so die Vermutung von JUEST+OPRECHT Rechtsanwälte.

Auf das Produkt kommt es dabei nicht an. Dies kann Elektronikware vom Handy bis zum Laptop betreffen aber auch andere Konsumkäufe. Auch das Alter der gekauften Produkte und dessen Wert spielt keine Rolle.

Der Darlehensvertrag mit dem Fehler findet sich auf unserer Webseite von JUEST+OPRECHT Rechtsanwälte ebenso mit den Entscheidungen des Landgerichts und des Oberlandesgerichts.

Wenn Sie sich unsicher sind, ob auch Ihr Vertrag betroffen ist, schicken Sie uns den Vertrag der finanzierenden Bank per E-Mail zu.

Rechtliche Beratung vor einem Widerruf

Auch wenn die Rückabwicklung so einfach klingt, lassen Sie sich vorher rechtlich beraten, bevor Sie sich für eine Rückabwicklung der Verträge entscheiden.

Fachanwalt Dr. Achim Tiffe von JUEST+OPRECHT Rechtsanwälte ist Ansprechpartner für Anleger und betroffene Verbraucher bei Rückabwicklung von Darlehensverträgen der Hanseatic Bank und anderen Banken.

Die Kanzlei ist bundesweit tätig mit dem Fokus auf Bankrecht, Versicherungsrecht und Immobilien.


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