Harfid GmbH – AG Essen eröffnet Insolvenzverfahren

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Das Amtsgericht Essen hat am 1. Dezember 2022 das Insolvenzverfahren über die Harfid GmbH wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet (Az.: 161 IN 89/22). Gläubiger können ihre Forderungen bis zum 10. Februar 2023 beim Insolvenzverwalter anmelden. Von der Insolvenz können mittelbar auch die Anleger betroffen sein, die in Nachrangdarlehen der Harfid-Gruppe investiert haben.

Das Bauunternehmen Harfid GmbH ist eine Tochtergesellschaft der Harfid Holding GmbH. Als Gründe für die wirtschaftlichen Schwierigkeiten gibt die Gesellschaft die Auswirkungen der Corona-Pandemie und des Ukraine-Kriegs an. Lieferengpässe und gestiegene Baukosten führten letztlich dazu, dass Bauprojekte nicht rechtzeitig abgeschlossen oder begonnen werden konnten. Schließlich haben die Harfid GmbH und auch verschiedene Gläubiger Insolvenzantrag gestellt. Das Insolvenzverfahren hat das Amtsgericht Essen nun offiziell eröffnet.

Die Insolvenz kann auch Auswirkungen auf die Anleger haben, die sich über Nachrangdarlehen an den Bauprojekten Nordsee Gaarden, Barbara Höfe oder Cube4You beteiligt haben. Die Projektgesellschaften selbst sind zwar nicht insolvent, allerdings könnten sie aufgrund wechselseitiger Verflechtungen durch die Insolvenz der Harfid GmbH ebenfalls in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten.

Besonders in der Krise zeigt sich, dass Nachrangdarlehen hoch riskante Geldanlagen sind. Aufgrund des vereinbarten Rangrücktritts kann besonders im Insolvenzfall sogar der Totalverlust des investierten Geldes drohen.

Nach der Insolvenz der Harfid GmbH sollten Anleger vorbereitet sein, um sich vor finanziellen Verlusten zu schützen. So können sie unter Umständen Ansprüche auf Schadenersatzansprüche haben. Die Forderungen können sich z.B. gegen die Anlagevermittler und Anlageberater richten, wenn diese ihre Informationspflichten nicht erfüllt haben. „Sie hätten die Anleger über die bestehenden Risiken und insbesondere das Totalverlustrisiko der Geldanlage aufklären müssen. Ist dies nicht geschehen, können sie sich schadenersatzpflichtig gemacht haben“, erklärt Rechtsanwältin Eva Birkmann, Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht bei BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

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