Harley-Davidson Abmahnung von Epic Legal erhalten: Was Online-Händler jetzt tun sollten
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Harley-Davidson mahnt Online-Händler wegen Markenrechtsverletzungen ab. Wer als Händler Motorradzubehör, Ersatzteile oder Merchandise mit Bezug zu Harley-Davidson anbietet, hat möglicherweise schon eine markenrechtliche Abmahnung erhalten. Diese Abmahnungen werden oft im Auftrag der Harley-Davidson Motor Company ausgesprochen, um die berühmte Marke vor unzulässiger Nutzung zu schützen. In diesem Artikel erfahren Sie, warum Harley-Davidson Händler abmahnt, welche Marken und Begriffe betroffen sind, was in einer solchen Abmahnung gefordert wird und wie Sie richtig reagieren. Außerdem beleuchten wir die Risiken und Kosten einer markenrechtlichen Auseinandersetzung und wie ein Anwalt für Markenrecht Ihnen helfen kann.
Warum mahnt Harley-Davidson Händler ab?
Harley-Davidson ist nicht nur ein bekannter Motorradhersteller, sondern eine Kultmarke mit großem Wiedererkennungswert. Das Unternehmen schützt seine Markenrechte konsequent, um seinen Markenname und seinen Ruf zu wahren. Online-Händler werden abgemahnt, wenn sie geschützte Markennamen oder Logos von Harley-Davidson unerlaubt verwenden. Oft betrifft dies Händler, die beispielsweise Bekleidung, Accessoires oder Ersatzteile verkaufen und dabei Begriffe wie „Harley“ oder „Harley-Davidson“ nutzen, ohne Berechtigung.
Ein häufiger Abmahngrund ist die Nutzung der Marke „Harley-Davidson“ in Angeboten, Produktbeschreibungen oder sogar in der Werbung, ohne Lizenz oder Genehmigung. Harley-Davidson will dadurch verhindern, dass Dritte mit ihrem Markennamen Werbung machen oder Produkte kennzeichnen, die nicht vom offiziellen Harley-Davidson-Vertrieb stammen. Gerade bei Fan-Artikeln, Aufnähern oder Zubehör kommt es vor, dass Händler die Marke verwenden, obwohl es sich nicht um Originalware handelt. Auch der Verkauf von nicht lizenziertem Merchandise (z.B. T-Shirts mit Harley-Logo) oder Grauimporte kann Abmahnungen auslösen.
Welche Marken sind betroffen? Geschützte Namen, Logos und Modellnamen
Harley-Davidson verfügt über eine Vielzahl eingetragener Marken, die sowohl den Firmennamen als auch Logos und Modellbezeichnungen umfassen. Händler sollten wissen, welche Kennzeichen geschützt sind, um nicht versehentlich eine Markenrechtsverletzung zu begehen:
- Wortmarken: Die Begriffe „Harley-Davidson“ und „Harley“ sind als Wortmarken geschützt. Auch Abkürzungen oder Varianten können darunter fallen. Die Harley-Davidson Motor Company hat zahlreiche Marken mit dem Wortbestandteil „Harley“ registriert, sowohl in Deutschland als auch als EU-Marke.
- Wort-/Bildmarken (Logos): Das berühmte Harley-Davidson-Logo – oft als „Bar and Shield“-Logo bezeichnet mit dem Schriftzug „Motor Harley-Davidson Cycles“ – ist als Wort-Bild-Marke eingetragen. Jegliche Nutzung dieses Logos oder ähnlicher Embleme auf Produkten, Bildern oder im Online-Shop ohne Zustimmung stellt eine Verletzung dar.
- Modellnamen: Viele Modellbezeichnungen der Motorräder sind ebenfalls markenrechtlich geschützt. Beispiele sind „Sportster“, „Softail“, „Fat Boy“, „Street Glide“ und weitere. Wenn ein Händler z.B. Ersatzteile anbietet und dabei einen Modellnamen wie „passend für Harley-Davidson Sportster“ verwendet, kann das problematisch sein. Die Nennung von Modellnamen ist zwar manchmal erlaubt, um die Bestimmung eines Ersatzteils anzugeben (Stichwort: Kompatibilitätsangabe), doch muss dies sehr sorgfältig und nur im nötigen Umfang geschehen. Jegliche werbliche Überbetonung oder Verwendung als eigenes Kennzeichen des Produkts kann als markenmäßige Nutzung ausgelegt werden – und damit abmahnfähig sein.
Wichtig: Harley-Davidson hat seine Marken in zahlreichen Waren- und Dienstleistungsklassen geschützt. Das umfasst nicht nur Motorräder und Teile, sondern auch Kleidung, Schmuck, Aufnäher, Zubehör, Werbeartikel und sogar Bereiche wie Unterhaltung und Gastronomie. Daher genießt die Marke einen breiten Schutzumfang – nahezu jede Verwendung des Namens oder Logos im geschäftlichen Verkehr ohne Genehmigung ist riskant.
Was fordert Harley-Davidson in einer Abmahnung, vertreten durch Epic Legal?
Wenn Sie eine Harley-Davidson Abmahnung erhalten haben, enthält dieses Schreiben in der Regel mehrere Forderungen, die Sie als Empfänger erfüllen sollen. Eine markenrechtliche Abmahnung dient dazu, einen bestehenden Rechtsverstoß außergerichtlich zu klären. Folgende Punkte werden typischerweise von Harley-Davidson bzw. deren Kanzlei Epic Legal gefordert:
- Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung: Der Abgemahnte soll sich vertraglich verpflichten, zukünftig die Marke nicht mehr unberechtigt zu nutzen, und für jeden Verstoß eine empfindliche Vertragsstrafe zu zahlen. Diese Unterlassungserklärung ist meist vorformuliert beigefügt. Unterschreibt man sie ungeprüft, bindet man sich langfristig – daher sollte sie sehr sorgfältig geprüft und ggf. modifiziert werden (mehr dazu unten).
- Kostenerstattung der Anwaltskosten: In der Abmahnung verlangt Harley-Davidson die Übernahme der angefallenen Anwaltsgebühren ihrer beauftragten Kanzlei. Uns liegt eine aktuelle Abmahnung der Kanzlei Epic Legal vor. Diese Kosten werden nach dem sogenannten Gegenstandswert berechnet. Bei Marken sind die Streitwerte oft extrem hoch angesetzt (häufig 100.000 € bis 500.000 € oder mehr). Beispielsweise wird in aktuellen Harley-Abmahnungen auch ein Streitwert von 500.000 € angesetzt – das entspricht Anwaltskosten von über 5.000 € (zzgl. MwSt). Diese Summe soll der Abgemahnte zahlen.
- Auskunftserteilung: Weiter fordern die Abmahner meist, dass der Händler Auskunft darüber gibt, in welchem Umfang er die Marke verwendet hat. Das beinhaltet z.B. Angaben zu Verkaufszahlen, Umsatz mit den betroffenen Produkten, Einkaufsquellen der Waren, Lagerbestände etc. Diese Informationen dienen dazu, den entstandenen Schaden zu beziffern und eventuelle Schadensersatzansprüche vorzubereiten.
- Schadensersatz: Auf Basis der Auskunft wird Harley-Davidson im nächsten Schritt Schadensersatz verlangen. Der Schaden kann unterschiedlich berechnet werden – etwa nach entgangenem Lizenzgewinn, Herausgabe des Gewinns oder fiktiver Lizenzgebühr. Je nachdem, wie groß der Verkaufserfolg mit den markenverletzenden Produkten war, kann hier eine erhebliche Summe im Raum stehen. Oft wird in der Abmahnung noch kein konkreter Betrag genannt, sondern erst Auskunft verlangt und Schadensersatz vorbehalten.
- Vernichtung / Rückruf von Ware: Wenn es um physische Produkte geht (z.B. T-Shirts mit Harley-Aufdruck, Aufkleber, nicht originale Ersatzteile mit Logo), kann auch gefordert werden, dass noch vorhandene Ware vom Markt genommen wird. Das bedeutet ggf. einen Rückruf bereits verkaufter Produkte und die Vernichtung verbleibender Bestände, um weitere Verstöße zu verhindern.
- Unterzeichnung bis zur Frist: In der Abmahnung wird eine kurze Frist gesetzt, oft nur eine Woche bis zehn Tage, bis zu der die Unterlassungserklärung abgegeben und die Kosten gezahlt werden sollen. Diese Frist ist absichtlich knapp bemessen, um Druck auszuüben.
Alle diese Forderungen zusammengenommen können für einen Online-Händler überwältigend wirken. Insbesondere die Kombination aus Unterlassungspflicht (mit Vertragsstrafe bei Verstoß), sofortigen Kosten und der Ungewissheit über spätere Schadensersatzforderungen sorgt für erheblichen Druck. Dennoch ist es wichtig, besonnen und mit klarem Kopf an die Sache heranzugehen – und sich nicht vorschnell zu Schritten drängen zu lassen, die man später bereut.
Wie sollten betroffene Händler reagieren?
Wenn Sie eine Abmahnung von Harley-Davidson erhalten haben, ist das oberste Gebot: Ruhe bewahren, aber die Angelegenheit ernst nehmen. Hier sind konkrete Schritte, die Sie als betroffener Händler befolgen sollten:
- Fristen notieren und einhalten: Überprüfen Sie das Abmahnschreiben sofort auf die gesetzte Frist. Notieren Sie sich das Fristende und planen Sie ausreichend Zeit ein, um zu reagieren. Ignorieren Sie die Abmahnung keinesfalls! Wenn die Frist ohne Reaktion verstreicht, drohen gerichtliche Schritte (z.B. eine einstweilige Verfügung), die mit noch höheren Kosten verbunden sind. Sollte die Frist sehr knapp sein, kann ein Anwalt oft eine Fristverlängerung erreichen.
- Beweise sichern: Bevor Sie überstürzt Ihr Sortiment ändern oder Angebote offline nehmen, sichern Sie Beweismaterial. Machen Sie z.B. Screenshots von den beanstandeten Online-Angeboten, Produktbildern oder Beschreibungen, in denen die Marke genutzt wurde. Diese Belege sind wichtig für Ihren Anwalt, um den Sachverhalt genau prüfen zu können. Unternehmen Sie keine Schritte, bevor die Situation nicht dokumentiert ist.
- Keine Schuldanerkenntnisse ohne Prüfung: Unterschreiben Sie nicht vorschnell die beigefügte Unterlassungserklärung und nehmen Sie keinen direkten Kontakt mit der Gegenseite (der abmahnenden Kanzlei, in diesem Fall ) auf, bevor Sie Rechtsrat eingeholt haben. Jede Äußerung kann später gegen Sie verwendet werden. Auch Zahlungen (z.B. der geforderten Kosten) sollten nicht geleistet werden, bevor klar ist, wie weiter vorzugehen ist.
- Anwalt für Markenrecht einschalten: Suchen Sie umgehend einen Anwalt für Markenrecht auf. Eine solche Abmahnung beinhaltet komplexe rechtliche Fragen – ein Spezialist kann die Vorwürfe prüfen und Ihre Chancen einschätzen. Wir kontrollieren, ob tatsächlich eine Markenverletzung vorliegt oder ob möglicherweise Ausnahmen greifen (z.B. erlaubte Markennennung zur Produktbeschreibung).
- Unterlassungserklärung überprüfen und anpassen: Ist die Abmahnung berechtigt, wird meist eine Unterlassungserklärung abzugeben sein – jedoch nicht unbedingt in der Form, wie von der Gegenseite vorformuliert. Eine modifizierte Unterlassungserklärung (UE) kann oft die Risiken für Sie reduzieren. Lassen Sie Ihren den Text von uns anpassen, sodass er nur das Nötige zugesteht und keine nachteiligen Verpflichtungen darüber hinaus enthält. Insbesondere sollte die Vertragsstrafe angemessen formuliert sein (meist nach dem sogenannten „neuen Hamburger Brauch“, d.h. vom Verletzten im Einzelfall festzusetzen und im Streitfall vom Gericht überprüfbar).
- Weiters Vorgehen klären: Nach Rücksprache mit dem Anwalt entscheiden Sie über das weitere Vorgehen. In manchen Fällen kann eine Einstellung der Angebote und Abgabe der modifizierten UE sowie Zahlung der Kosten der schnellste Weg sein, um die Sache zu beenden. In anderen Fällen, wenn z.B. Zweifel an der Berechtigung der Abmahnung bestehen, kann man Widerstand leisten – etwa wenn die Markennutzung ausnahmsweise erlaubt war. Ihr Anwalt wird Sie hierzu beraten. Wichtig ist, dass jede Reaktion fristgerecht erfolgt.
Kurz gesagt: Bleiben Sie ruhig, handeln Sie aber zügig und mit Bedacht. Unüberlegte Schnellschüsse – ob blindes Unterschreiben oder komplettes Ignorieren – können teuer werden. Holen Sie sich Unterstützung, um die bestmögliche Entscheidung zu treffen.
Risiken und Kosten einer markenrechtlichen Auseinandersetzung
Eine Abmahnung wegen Markenrechtsverletzung ist kein Bagatelldelikt – es stehen hohe Werte auf dem Spiel. Für betroffene Händler ist es wichtig, die Risiken und potentiellen Kosten zu kennen:
- Gerichtliches Verfahren bei Nichtreagieren: Wer die Abmahnung ignoriert oder die Frist verstreichen lässt, riskiert, dass Harley-Davidson gerichtliche Schritte einleitet. Oft beantragen die Markeninhaber dann eine einstweilige Verfügung (gerichtliche Unterlassungsverfügung) oder erheben Klage. Das Gericht setzt in Markenfällen ebenfalls hohe Streitwerte an (oft hohe fünf- oder sechsstellige Eurobeträge). Die Folge: Gerichtskosten und weitere Anwaltskosten kommen hinzu. Schon in erster Instanz können Gesamtkosten leicht im hohen vierstelligen bis fünfstelligen Bereich liegen. Ein Beispiel: Bei einem Streitwert von 250.000 € liegen die Prozesskosten (Gericht + beide Anwälte) schnell bei über 20.000 € – und bei 500.000 € Streitwert sogar über 30.000 €. Diese Summen muss der Unterlegene tragen.
- Vertragsstrafe bei Verstoß: Haben Sie eine Unterlassungserklärung abgegeben, so droht bei jedem zukünftigen Verstoß gegen diese Verpflichtung eine Vertragsstrafe. Diese kann pro Verstoß leicht mehrere tausend Euro betragen (häufig wird eine Strafe z.B. von 5.000 € oder mehr pro Fall angesetzt). Gerade wenn man eine sehr weitreichende Erklärung unterschrieben hat, kann man sich schnell in der Falle wiederfinden – etwa wenn versehentlich doch noch irgendwo der markenrechtlich geschützte Begriff auftaucht. Daher ist Vorsicht geboten, was genau man zusichert.
- Schadensersatz und weitere Kosten: Nach der Auskunft kann Harley-Davidson Schadensersatz fordern. Je nach Umfang des vorgeworfenen Verkaufs kann das sehr teuer werden. Hinzu kommt, dass man die eigenen Anwaltskosten für die Verteidigung natürlich ebenfalls berücksichtigen muss. Oft kann zwar eine Einigung erzielt werden, aber auch Vergleichszahlungen oder Lizenzzahlungen bedeuten einen finanziellen Schaden.
- Geschäftliche Nachteile: Neben den direkten Kosten darf man auch indirekte Folgen bedenken. Möglicherweise müssen Sie Produkte aus dem Sortiment nehmen, was Umsatzverlust bedeutet. Eventuell müssen Sie Ihren Shop oder Ihre Angebote umgestalten, Keywords entfernen (was die Auffindbarkeit reduzieren kann), oder gar Ware vernichten. All das kann das Geschäft beeinträchtigen.
- Stress und Zeitaufwand: Ein Rechtsstreit bindet Ressourcen. Als Händler müssen Sie Zeit für juristische Auseinandersetzungen aufwenden, die Ihnen im Tagesgeschäft fehlt. Dieser „Weichfaktor“ darf nicht unterschätzt werden.
Fazit: Die Risiken einer Markenrechts-Abmahnung sind erheblich. Finanziell kann es sehr teuer werden, wenn man falsch reagiert. Juristisch kann ein verlorener Prozess sogar die Existenz gefährden, je nach Streitwert. Darum ist es entscheidend, von Anfang an die richtige Strategie zu wählen und Fehler zu vermeiden. Ein auf Markenrecht spezialisierter Anwalt hilft Ihnen, diese Risiken zu minimieren.
Wie kann ein Anwalt für Markenrecht Ihnen helfen?
Ein Anwalt für Markenrecht ist der richtige Ansprechpartner, wenn Sie eine Harley-Davidson-Abmahnung von Epic Legal erhalten haben. Die Materie ist komplex, und ein erfahrener Anwalt kann entscheidende Vorteile bieten:
- Prüfung der Abmahnung: Zunächst wird der Anwalt genau analysieren, ob die Abmahnung berechtigt ist. Wurde die Marke wirklich rechtswidrig genutzt? Oder handelt es sich möglicherweise um erlaubte Markennutzung? Zum Beispiel darf man in bestimmten Fällen Marken nennen, um die Bestimmung eines Ersatzteils anzuzeigen (Stichwort: Kompatibilitätsangabe, geregelt in Art. 14 Abs. 1c UMV bzw. § 23 MarkenG). Ein Anwalt erkennt, ob solche Ausnahmen greifbar sind oder ob die Abmahner vielleicht über das Ziel hinausschießen.
- Strategie & Verhandlung: Ist die Abmahnung berechtigt, hilft der Anwalt, eine clevere Strategie zu entwickeln. Dazu gehört oft, eine modifizierte Unterlassungserklärung zu formulieren, die Ihre Interessen wahrt. Ihr Anwalt kann mit der Gegenseite verhandeln, etwa um die Kostenforderung zu reduzieren oder eine längere Frist zu erhalten. Auch kann in manchen Fällen ein Vergleich angestrebt werden, der die Sache endgültig bereinigt (z.B. gegen Zahlung eines Pauschalbetrags).
- Rechtliche Expertise: Fachanwälte kennen die aktuelle Rechtsprechung und wissen, wie Gerichte in ähnlichen Fällen entschieden haben. Dieses Know-how ist wertvoll, um Ihre Erfolgsaussichten abzuwägen. Zum Beispiel gab es Urteile (etwa vom OLG Frankfurt) zur Nutzung der Marke "Harley-Davidson" durch spezialisierte Händler – ein Anwalt kennt solche Entscheidungen und kann sie zu Ihren Gunsten anführen, falls passend.
- Entlastung und Sicherheit: Für Sie als Händler bedeutet ein Anwalt vor allem Entlastung. Sie können die rechtlichen Details in professionelle Hände geben und müssen sich nicht allein durch Paragraphen und Fristen kämpfen. Der Anwalt stellt sicher, dass Formfehler vermieden werden und Sie nicht aufgrund von Unwissenheit eine nachteilige Erklärung unterschreiben. So minimieren Sie das Risiko, später durch eine kleine Unachtsamkeit eine hohe Vertragsstrafe zu riskieren.
- Vertretung vor Gericht: Sollte es doch zum Äußersten kommen und Harley-Davidson klagt, verteidigt Ihr Anwalt Ihre Rechte vor Gericht. Er kann ggf. Gegenargumente (wie mangelnde Verwechslungsgefahr, keine markenmäßige Verwendung, Erschöpfung der Markenrechte bei Originalware, etc.) vorbringen und versucht, die Streitwert-Ansetzung zu Ihren Gunsten anzufechten, um die Kosten zu senken. Ohne spezialisierten Anwalt wäre eine erfolgreiche Verteidigung nahezu unmöglich.
Kurzum: Ein Anwalt für Markenrecht sorgt dafür, dass Sie auf Augenhöhe mit der abmahnenden Partei agieren. Harley-Davidson lässt sich von erfahrenen Kanzleien vertreten – dem sollte man nicht ohne eigenen Experten entgegentreten. Die Kosten eines Anwalts für die Verteidigung sind in der Regel gut investiert, da er häufig Schlimmeres abwenden oder die Forderungen deutlich senken kann. Viele Kanzleien bieten zudem eine kostenlose Ersteinschätzung an, sodass Sie schnell wissen, wo Sie stehen.
Soforthilfe nutzen – Kontaktieren Sie Dr. Dincer
Haben Sie eine Abmahnung von Harley-Davidson von Epic Legal erhalten? Warten Sie nicht länger und lassen Sie sich professionell beraten. Unsere Kanzlei ist auf Markenrecht spezialisiert und hat umfangreiche Erfahrung mit Harley-Davidson Abmahnungen sowie ähnlichen Fällen im Online-Handel. Wir wissen, wie einschüchternd ein Abmahnschreiben sein kann – und wir lassen Sie damit nicht alleine.
So unterstützen wir Sie:
- Kostenfreie Ersteinschätzung: Schicken Sie uns das Abmahnschreiben für eine schnelle Überprüfung. Wir melden uns umgehend mit einer ersten Einschätzung der Lage und zeigen Ihnen Ihre Optionen auf.
- Individuelle Beratung: Wir erklären Ihnen in verständlicher Sprache, was die Abmahnung bedeutet, welche Risiken bestehen und welche Schritte jetzt sinnvoll sind. Gemeinsam entwickeln wir die für Sie beste Strategie.
- Durchsetzung Ihrer Rechte: Ob es darum geht, eine modifizierte Unterlassungserklärung aufzusetzen, mit der Gegenseite zu verhandeln oder Sie vor Gericht zu vertreten – wir kümmern uns mit Nachdruck um Ihre Interessen. Unser Ziel ist, Kosten und Schaden für Sie so gering wie möglich zu halten.
- Begleitung bis zum Abschluss: Wir lassen Sie während des gesamten Prozesses nicht allein. Von der ersten Reaktion bis zur endgültigen Lösung stehen wir an Ihrer Seite und halten Ihnen den Rücken frei, damit Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können.
Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Je schneller Sie reagieren, desto größer die Chancen, Schlimmeres zu verhindern. Rufen Sie uns noch heute an oder schreiben Sie uns eine E-Mail – wir sind für Sie da und helfen Ihnen, die Harley-Davidson Abmahnung erfolgreich zu bewältigen.
Schützen Sie sich und Ihr Unternehmen und überlassen Sie nichts dem Zufall: Mit unserem Fachwissen im Markenrecht sorgen wir dafür, dass Sie diese Herausforderung meistern. Nutzen Sie jetzt unsere Unterstützung, bevor Fristen verstreichen oder unnötige Kosten entstehen. Kontaktieren Sie uns – wir helfen Ihnen gern!
windweiss Rechtsanwaltskanzlei
Dr. Sener Dincer
Stadtwaldgürtel 24
50931 Köln
E-Mail: mail@windweiss.de
Tel.: 0221 - 98 65 2726
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