„Her“ - Abmahnung Waldorf Frommer - was tun?

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Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte wegen des Films „Her“ im Auftrag der Warner Brothers Entertainment GmbH.

Die Waldorf Frommer Anwälte mahnen im Auftrag der Warner Bros. angebliche Urheberrechtsverletzungen an dem Film „Her“ ab. „Her“ ist ein US-amerikanisches romantisches Science-Fiction-Filmdrama von Spike Jonze aus dem Jahr 2013 mit Joaquín Phoenix in der Hauptrolle.

Der Film wird angeblich in Internettauschbörsen angeboten. Betroffene werden beschuldigt, den Film über ihren Internetanschluss angeboten zu haben. Als Täter oder Störer sei der Abgemahnte verpflichtet, so die Anwälte, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben und somit einen lebenslang gültigen Unterlassungsvertrag abzuschließen sowie eine Schadensersatzforderung von € 815,00 zu begleichen.

Was sollten betroffene Anschlussinhaber tun?

Im Falle eines Bestreitens wird ein gerichtlicher Gutachter problemlos bestätigen, dass der Upload tatsächlich stattgefunden hat. Daher macht es keinen Sinn, sich mit der Aussage „Niemand hat etwas getan“ zu verteidigen.

Der Anschlussinhaber haftet nämlich überhaupt nicht, wenn andere Personen den Internetanschluss nutzen und der Anschlussinhaber gegenüber diesen keine Pflichten verletzt hat.

Gegenüber z. B. volljährigen Kindern hat der Anschlussinhaber vor einem Erstverstoß überhaupt keine Pflichten, sodass in solchen Fällen die Haftung des Betroffenen vollständig entfallen kann. Gleiches gilt gegenüber dem Ehepartner.

Sofern der Anschlussinhaber überhaupt nichts falsch gemacht, sollte er tunlichst keine lebenslang gültige Unterlassung abgeben, da diese zudem ein Indiz für seine Schuld darstellt. Ebenso stellt jede Zahlung von z. B. € 150,00, wie anderenorts fälschlicherweise empfohlen wird, ein Schuldeingeständnis dar. Wer nichts falsch gemacht hat, unterschreibt und bezahlt nichts freiwillig.

Was Sie bei einer Waldorf Frommer Abmahnung wegen „Her“ tun sollten

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