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Heranwachsende wegen Diebstahls und Schwarzfahrens verurteilt

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Das Amtsgericht München hat mit einem Urteil vom 21.04.2016, Aktenzeichen 1023 Ds 462 Js 208339/15, einen 19- und einen 20-jährigen Angeklagten wegen zweifachen Diebstahls, den 19-Jährigen außerdem wegen sieben Fällen des Schwarzfahrens nach Jugendstrafrecht verurteilt. Während der 20-Jährige vier Tage Kurzarrest erhielt und zudem 200 Euro zur Schadenswiedergutmachung zahlen muss, muss der 19-Jährige 200 Euro Schadenswiedergutmachung und 200 Euro Geldauflage sowie zusätzlich 200 Euro an Verfahrenskosten bezahlen.

Im vorliegenden Fall feierten die beiden Angeklagten am 06.05.2015 in einem Hotelzimmer mit weiteren Personen eine Party, bei der reichlich Alkohol getrunken und Marihuana konsumiert wurde sowie Zigaretten geraucht wurden. Das Zimmer war am nächsten Tag in einem sehr unordentlichen Zustand. Nachdem die Gäste das Zimmer verlassen hatten, entwendeten beide Angeklagte aus dem Hotelzimmer den Flachbildfernseher im Wert von 299 EUR.

Dazu montierten sie diesen von der Wandhalterung ab und seilten sich mittels zusammengebundener Bettlaken mit dem Flachbildfernseher aus dem Fenster des Hotelzimmers ab. Bei dem Abseilvorgang entstand an der Fassade des Hotels ein Sachschaden in Höhe von 200 EUR.

Der 19-Jährige wurde außerdem im Zeitraum von Anfang September 2014 bis Anfang Juni 2015 sieben Mal beim Schwarzfahren und einmal beim Diebstahl von drei Energydrinks in einem Supermarkt erwischt. Der 20-Jährige wurde am 30.12.2015 beobachtet, als er in einem Einkaufsmarkt eine Flasche Wodka Gorbatschow entwendete.

Aufgrund der vorliegenden Reifeverzögerungen kam Jugendstrafrecht zur Anwendung.

Strafschärfend wurde jedoch berücksichtigt, dass beide bereits vorgeahndet waren und immer unter Alkoholeinfluss straffällig geworden sind. Bei dem 19-Jährigen bewertete das Gericht jedoch den Umstand positiv, dass er nun durch die gefundene Vollzeittätigkeit sein Leben deutlich positiver gestalten kann.

Das Urteil ist rechtskräftig.


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