Heritage Digital Grant – FCA warnt

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Seitens der Onlinehandelsplattform heritagedigitalgrant.net werden Anlegern Anlagen in verschiedenen Finanzinstrumenten, wie etwa Differenzkontrakte auf verschiedene Basiswerte, wie Indizes, Aktien, Forex-Geschäfte und ein Handel in Kryptowährungen angeboten.

Auf der Internetseite wird Anlegern dargestellt, dass Heritage Digital Grant eine private Gesellschaft mit beschränkter Haftung sei, die im Januar 2014 und im Dezember 2020 gegründet worden sei.

Bereits dies ist widersprüchlich.

Auch wird darauf verwiesen, dass die Plattform breite Unterstützung und das Vertrauen von Kunden und Investoren weltweit gewonnen habe, was ausschließlich dem Engagement, der harten Arbeit und der Aufrichtigkeit des Teams durch den Einsatz der eigenen Expertise zu verdanken sei. Auch wird ausgeführt, dass man die Kontrolle über das Erlebnis der Anleger habe, da man eigene hochentwickelte Handelstechnologien nutze, die es ermöglichen, schnell auf Markttrends und die Anforderungen der Anleger zu reagieren, Änderungen zu regulieren, ohne auf externe Technologie angewiesen zu sein.

Warnhinweis der britischen Finanzmarktaufsichtsbehörde, FCA

Die britische Finanzmarktaufsichtsbehörde, die FCA, hat eine Warnung veröffentlicht, dass die Heritage Digital Grant über keine Erlaubnis der FCA verfügt, in Großbritannien Finanzdienstleistungen zu erbringen oder über die Handelsplattform Finanzprodukte anzubieten.

Möglichkeiten für Anleger von Heritage Digital Grant

Das Angebot von Differenzkontrakten oder auch Forex-Geschäften stellt einen Eigenhandel im Sinne des § 2 Abs. 2 Nr. 10 Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) dar, soweit diese Anlagen auch deutschen Anlegern angeboten werden.

Für das Erbringen derartiger Wertpapierdienstleistungen benötigen die Verantwortlichen aber eine Genehmigung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin), die nach unserer Kenntnis nicht gibt.

Bei einem Erbringen von Wertpapierdienstleistungen ohne Genehmigung der BaFin besteht die Möglichkeit, dass für einen Anleger ein Schadensersatzanspruch gemäß § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 15 WpIG gegen die Betreibergesellschaft der Plattform und auch deren verantwortliche Personen nach der Rechtsprechung in Deutschland durchgesetzt werden kann.

Im Übrigen besteht, wie bereits erwähnt, auch keine Aufsicht oder eine Erlaubnis der FCA.

Sollten Sie Gelder bei Heritage Digital Grant eingezahlt und Schwierigkeiten haben, sollten Sie sich zeitnah anwaltlich beraten lassen. Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner steht Ihnen gerne zur Beantwortung Ihrer Fragen und von rechtlichen Möglichkeiten zur Verfügung.

Für ein Ersttelefonat, in dem Ansatzpunkte und z. B. Kostenfragen erörtert werden, entstehen auch ohne weitere Tätigkeiten keine Kosten.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner verfügt auch seit circa 30 Jahren über ein umfangreiches Know-how und Erfahrungen hinsichtlich der Vertretung von geschädigten Kapitalanlegern.

Stand: 17.04.2024

Kompetenz und Erfahrung seit 30 Jahren im Kapitalanlagerecht, Anlagebetrug 


Oliver Busch erhielt seine Zulassung als Rechtsanwalt 1992. Er ist Mitglied im Verein für Bankrechtskunde und im Rechtsforum-Finanzdienstleistungen e. V..

Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Bank- und Börsenrecht, Kapitalanlagebetrug, Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht.

Rechtsanwalt Busch aus München ist Mitherausgeber der Zeitschrift „Anlegerschutzrecht Aktuell“ und er ist als Autor und Referent zu verschiedenen Themen aus dem Kapitalanlagerecht tätig

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